Ergebnis 1 bis 16 von 16
  1. #1
    preppyking
    Gast

    welche Angaben muss ich beim Mietvertrag machen?

    wer weiss das?

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Coney
    Registriert seit
    31.03.2008
    Ort
    ⭐️⭐️⭐️
    Beiträge
    11.292
    Man muss nicht einmal einen Mietvertrag machen.
    Beschreibe doch bitte mal deine Situation etwas präziser - bist du Mieter oder Vermieter? Um welchen Punkt geht es konkret?
    Dann wird dir hier sicher geholfen.
    Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
    Christian

  3. #3
    preppyking
    Gast
    Original von Coney
    Man muss nicht einmal einen Mietvertrag machen.
    Beschreibe doch bitte mal deine Situation etwas präziser - bist du Mieter oder Vermieter? Um welchen Punkt geht es konkret?
    Dann wird dir hier sicher geholfen.
    ok, bin Mieter: Makler will wissen: Schufa, Verbindlichkietn gegenüber Dritten, Höhe des Einkommens, Arbeitgeber, aktueller Vermieter, welches Arbeitsverhältnis usw...

  4. #4
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
    Registriert seit
    02.06.2006
    Ort
    Bei den 7 Zwergen
    Beiträge
    9.494
    Du musst davon sicher gar nix angeben, aber: er muss dich ja auch nicht nehmen...

    Sprich: wenn es der Mietmarkt oder das Angebot es hergeben, können die erstaunlich viel verlangen...
    Aloha,
    Can
    I am the REAL Checker Can!
    Gibt‘s das auch mit Approved?
    GN

  5. #5
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
    Registriert seit
    28.04.2006
    Beiträge
    15.164
    Das sind die üblichen Angaben die ein Makler sehen will und
    ggf. auch den Vermieter übergibt.

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  6. #6
    Freccione Avatar von blarch
    Registriert seit
    12.05.2007
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    6.783
    Wie schon gesagt MUSS man gar keine Angaben machen.

    Ob man dann die Wohnung trotzdem bekommt ist allerdings eine andere Frage.
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  7. #7
    Mil-Sub Avatar von Insoman
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    12.748
    ein durchaus berechtigtes Anliegen eines Vermieters um herauszufinden, mit was für einem Vertragspartner er sich einlässt.

    Hab ich vollstes Verständnis für
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  8. #8
    Grundsätzlich hat man kein Anrecht, eine bestimmte Wohnung mieten zu müssen oder dürfen. Insofern bestimmt letztlich der Vermieter das Vorgehen. Wenn Du ihm die Angaben nicht gibst, gibt er Dir die Wohnung nicht. Ganz einfach.

    Interessant finde ich bei solchen Konstruktionen immer, dass ein Geschäftsverhältnis oft von beiden Seiten mit maximalem Misstrauen beginnt. Für mich wäre das, ebenfalls von beiden Seiten aus, kein guter Start.
    77 Grüße!
    Gerhard

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
    Registriert seit
    26.01.2005
    Beiträge
    4.351
    Original von siebensieben
    Grundsätzlich hat man kein Anrecht, eine bestimmte Wohnung mieten zu müssen oder dürfen. Insofern bestimmt letztlich der Vermieter das Vorgehen. Wenn Du ihm die Angaben nicht gibst, gibt er Dir die Wohnung nicht. Ganz einfach.

    Interessant finde ich bei solchen Konstruktionen immer, dass ein Geschäftsverhältnis oft von beiden Seiten mit maximalem Misstrauen beginnt. Für mich wäre das, ebenfalls von beiden Seiten aus, kein guter Start.
    Schon richtig Gerhard, aber leider geht es oft nicht mehr anders. Aus Vermietersicht. Wer einmal einen Mietnomaden erlebt hat...
    Wobei man natürlich sagen muss, dass all die Angaben auch relativ sind. Die Situation des Mieters kann sich innerhalb kurzer Zeit drastisch verändern/verschlechtern (Stichwort z.B. Arbeitslosigkeit). Dagegen kann sich der Vermieter nicht absichern, auch wenn er noch so vorsichtig ist. Ein Restrisiko bleibt immer. So einen Fall hatten wir mal. Jahrelang am 1. des Monats bezahlt, dann immer schleppender, dann irgendwann gar nicht mehr.
    Gruß Frank

  10. #10
    Steve McQueen Avatar von paddy
    Registriert seit
    24.06.2004
    Ort
    Glanum
    Beiträge
    24.666
    Der Vermieter stellt ein Vermögensgut zur entgeltlichen Nutzung bereit, was er in der Regel selbst finanziert hat. Verständlich, dass er dannn belegt haben möchte, dass der Mieter auch in der Lage ist die Miete zu entrichen. Erzählen kann jemand ja viel, wenn er dann die Miete nicht bezahlt, war das schöne Vertrauen für den Eimer. Auch hier gilt: Klare Rechnung - gute Freundschaft...

    Nicht umsonst sind falsche Angaben des Mieters beim Abschluß eines Mietverhältnisses EIngehungsbetrug und berechtigen den Vermieter i.d.R. zur fristlosen Kündigung.

    Es ist niemandem zu empfehlen ohne mindestens die folgenden Punkte zu vermieten:

    - Selbstauskunft des Mieters
    - Bankauskunft der Hausbank betreffend die Anmietung
    - Letzte drei Gehaltsabrechnungen, Dauer des Arbeistverhältnisses
    - Volle Kaution in Höhe von drei Kaltmieten

    Ausnahmefälle wie Arbeitslosigkiet halten auch diese Punkte nicht. Allerdings muss ein Mieter, so hart das klingt, dann eben ausziehen wenn er seine Miete nicht mehr bezahlen kann.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  11. #11
    Frank, ebenfalls richtig, teilweise. Im Übrigen gilt: Verträge sind immer nur so gut wie die Vertragspartner. Ich denke, beim Vermieten hilft nur ein einigermaßen gutes Bauchgefühl - Zahlen und Fakten verändern sich oft schneller, als die Tinte trocken ist. Man muss das Gefühl haben zusammenzupassen. Wenn ich einen blöden Mieter habe, macht er mir das Leben schwer, so oder so, und auch mit vorher eingeholten Auskünften.

    Etwas anderes sind natürlich die Mietverhältnisse, bei denen Wohnungseigentümer und Mieter sich überhaupt nicht mehr begegnen. Da sichert sich natürlich auch die Hausverwaltung ab. Ob später mit Erfolg oder nicht, das bleibt meist bis zu den Streitigkeiten offen.
    77 Grüße!
    Gerhard

  12. #12
    Steve McQueen Avatar von paddy
    Registriert seit
    24.06.2004
    Ort
    Glanum
    Beiträge
    24.666
    Ob sich Mieter und Vermieter begegnen oder nicht, Bauchgefühl ist allenfalls ein Punkt der die finanziellen Fakten und den Lebenslauf des Mieters ergänzt.

    Der sympathischste Mieter wird schnell unsympathisch wenn man die ausbleibende Miete einfordern muss....
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  13. #13
    Nur sind die ganzen Informationen, die man vielleicht eingeholt hat, letztlich auch keine Garantie. Und zwischen Einfordern und Bekommen liegen oft Wochen, Monate, Nerven - und in den wenigsten Fällen dann auch Geld.
    77 Grüße!
    Gerhard

  14. #14
    Steve McQueen Avatar von paddy
    Registriert seit
    24.06.2004
    Ort
    Glanum
    Beiträge
    24.666
    Und morgen könnte uns der Himmel auf den Kopf fallen ...

    Natürlich ist das keine Garantie, aber du sprichst von der Ausnahme, ich von der Regel.

    Ich kann nur raten fachmännisch vorzugehen, oder einen Fachmann zu Rate zu ziehen.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  15. #15
    Kaerbu
    Gast
    Original von preppyking
    ok, bin Mieter: Makler will wissen: Schufa, Verbindlichkietn gegenüber Dritten, Höhe des Einkommens, Arbeitgeber, aktueller Vermieter, welches Arbeitsverhältnis usw...
    Es gibt Fragen, die muss man nicht beantworten bzw. man darf auch die Unwahrheit sagen - z. B. Fragen aus dem Bereich der Intimsphäre.

    Bei den von Dir genannten Punkten bist Du zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet oder lässt es. Falsche Angaben können hier entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.

    Die Befragung dieser Punkte ist völlig ok; versetz Dich mal in die andere Seite. Ihr Mieter seit doch vorm Gesetzgeber besser gestellt als jeder Vermieter - da sichert man sich als Vermieter eben ab, so gut es geht.

  16. #16
    preppyking
    Gast
    Original von Kaerbu
    Original von preppyking
    ok, bin Mieter: Makler will wissen: Schufa, Verbindlichkietn gegenüber Dritten, Höhe des Einkommens, Arbeitgeber, aktueller Vermieter, welches Arbeitsverhältnis usw...
    Es gibt Fragen, die muss man nicht beantworten bzw. man darf auch die Unwahrheit sagen - z. B. Fragen aus dem Bereich der Intimsphäre.

    Bei den von Dir genannten Punkten bist Du zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet oder lässt es. Falsche Angaben können hier entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.

    Die Befragung dieser Punkte ist völlig ok; versetz Dich mal in die andere Seite. Ihr Mieter seit doch vorm Gesetzgeber besser gestellt als jeder Vermieter - da sichert man sich als Vermieter eben ab, so gut es geht.
    ich wollte wissen, wo die Grenze ist zwischen intimen und berechtigten Fragen, ich habe kein Problem damit mein Einkommen zu nennen/zu belegen. ZU viel möchte ich aber auch nicht sagen.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 63
    Letzter Beitrag: 16.05.2011, 21:21
  2. Antworten: 49
    Letzter Beitrag: 10.10.2009, 13:02
  3. Probleme beim Uhrenkauf - was muss ich beachten ?
    Von engelhorn im Forum Off Topic
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 07.01.2009, 17:27
  4. Was muss ich beim Kauf beachten ?
    Von Brunata im Forum Rolex - Kaufberatung
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 14.11.2006, 12:42
  5. Jetzt muss ich das auch mal machen...
    Von Molson im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 29.07.2006, 18:57

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •