Das gesetzliche Honorar - nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) - muss man nicht "vereinbaren, das gilt grundsätzlich.
Im Prozess ist nicht "immer" das gesetzliche Honorar zu zahlen, sondern "mindestens". Höhere Honorare, z. B. ein Stundenhonorarwas in Summe dann über dem RVG liegt, können vereinbart werden.
Ein Erfolgshonorar richtet sich nach § 4 a RVG, ist also die Ausnahme:
"§ 4a Erfolgshonorar
(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. In einem gerichtlichen Verfahren darf dabei für den Fall des Misserfolgs vereinbart werden, dass keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird.
(2) Die Vereinbarung muss enthalten:
1.
die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und gegebenenfalls die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung, zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen, sowie
2.
die Angabe, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll.
(3) In der Vereinbarung sind außerdem die wesentlichen Gründe anzugeben, die für die Bemessung des Erfolgshonorars bestimmend sind. Ferner ist ein Hinweis aufzunehmen, dass die Vereinbarung keinen Einfluss auf die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter hat."
Wenn die Sache erfolgversprechend ist kann man auch einen Prozessfinanzierer einschalten. der trägt dann alle Kosten, will aber im Erfolgsfall ca. 30% des "Gewinns" abhaben.
Grundsätzlich gilt: Für vernünftige Arbeit soll man gutes Geld bekommen und der Anwalt kann nichts dafür, wie die Fakten sind oder wie die Gerichte dann im Endeffekt entscheiden. Wenn er die Sache allerdings "verbockt" haftet er hierfür im Gegenzug.
Selber arbeite ich - Baurecht - fast nur auf Stundenhonorarbasis.
Grüße
René
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Thema: Prozesskosten
Baum-Darstellung
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18.05.2009, 15:43 #12René
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