Ich denke D wird hier wie Ö sein, also wird ein reines erfolgshonorar nicht zulässig sein, auch keine beteiligung an dem was gewonnen wird. was aber geht und üblich ist, ist ein honorarauf- bzw abschlag (%vom honorar, nicht vom streitwert) bei gewinnen oder verlieren.
Ergebnis 1 bis 14 von 14
Thema: Prozesskosten
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14.05.2009, 11:26 #3Grüße -- Jürgen
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USt. Prozesskosten in Österreich?
Von ehemaliges mitglied im Forum Off TopicAntworten: 14Letzter Beitrag: 02.11.2009, 09:33




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