http://www.prozesskostenrechner.de/

Dort einfach mal eingeben, von da kommst Du weiter.

Sicherlich ist das alles verhandelbar, aber nur im außergerichtlichen Bereich. Gerichtlich sind die Gebühren dann wieder geregelt. Solltest Du verlieren, zahlst Du nur die gesetzlichen Gebühren (wie in dem Rechner oben). Wenn der Gegner mit seinem Anwalt ein höheres Honorar vereinbart hat, geht das nicht zu Deinen Lasten.

Erfolgshonorare sind nur in engen Grenzen erlaubt, vor allem, wenn sich der Anspruchsteller den Anwalt sonst nicht leisten könnte. Aber sprich Deinen Anwalt mal an, vielleicht kommt Ihr da irgendwie zusammen.