Tach liebes Forum,
nehmen wir als an, Unternehmer A beauftragt Anwalt XY, ihn bei einer nicht unbeträchtlichen Forderung gegen Unternehmer B zu vertreten. Ein "normales" Mahnverfahren scheint ausgeschlossen, da der Forderung seites Unternehmer B bereits widersprochen wurde. Es wird also auf einen Prozess rauslaufen.
Wie hoch liegen hier die Gebühren und das Anwaltshonorar, welches Unternehmer A zunächst zu bezahlen hat?
Ist es nicht so, dass diese Summen inzwischen frei verhandelbar sind, oder spielt mir hier mein gefährliches Halbwissen einen Steich?
Können / dürfen Anwälte in D auch auf Erfolgsprovision arbeiten? Je höher der Steitwert, desto größer dürfte auch ein anwaltliches Interesse an solch einer Regelung sein...
Und noch etwas: Mein letzter Thread zu einem anderen Theama ist nach 5-6 Antworten so versemmelt worden, dass er kurzerhand gelöscht wurde - worüber ich mich ehrlich gesagt sehr geärgert habe. Es wäre schön, wenn wir hier diesmal sachlich bleiben könnten und nicht gleich über Unternehmer an sich und Anwälte als solches herziehen würden.
Danke!
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Thema: Prozesskosten
Baum-Darstellung
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14.05.2009, 11:11 #1
Prozesskosten
Gruß Frank
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