Dulden musst du es nicht da der Nachbar dein Grundstück überbaut.
Verständnis habe ich für sowas jedoch nicht - aber das ist meine Ansicht.
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10.05.2009, 22:17 #1
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brauche mal Hilfe ist jemand Anwalt ? Grundstücksrecht
Hallo
unsere Nachbarn möchten einen Vollwärmeschutz aufbringen. Deren Wand steht genau auf der Grundstücksgrenze.
Dadurch wird unsere Terrasse mindestens 5 cm kleiner, die ist eh schon sehr schmal und ein Abflussrohr muss auch um einige cm in unser Grundstück verlegt werden.
Müssen wir das dulden?
(Wir sind in Baden Württtemberg)
bin völlig verzweifelt und würde mich über PN freuen.
Grüße Andreas
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10.05.2009, 22:25 #2trolldichGast
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10.05.2009, 22:27 #3
5cm - wie klein ist die Terasse?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dadurch die Lebensqualität so sehr beeinträchtigt wird, abgesehen davon ist eine gute Wärmedämmung doch was positives und spart Energiekosten (wenn auch nicht bei dir)
lg Michael
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10.05.2009, 22:29 #4
bitte auch jenseits der Rechtslage daran denken...so eine lustige Nachbarschaftsfehde, die der weltoffene BaWüler ja gerne über Jahrzente führt, ist ein großer Promotor alltäglicher Lebensfreude...
Martin
Everything!
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10.05.2009, 22:30 #5
Zahl's ihm doch heim und mach' Dir auch ne Isolierung dran.
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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10.05.2009, 22:31 #6
Aber percy, dann würde die Terrasse nochmal 5cm schmaler.....
Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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10.05.2009, 22:31 #7
Gibt doch nichts schöneres als sich permaenent mit dem Nachbar zu streiten
Normalerweise kann man doch vorab durch miteinander sprechen die meisten Probleme erst gar nicht aufkommen lassen....lg Michael
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10.05.2009, 22:32 #8
vielleicht zahlt RTL2 die Prozesskosten im Tausch für eine Dreherlaubnis...
Martin
Everything!
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10.05.2009, 22:37 #9
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Hi
wenns nicht wirklich die Optik einer ohnehin schon kleinen Terrasse eines RMH beeinträchtigen würde, dann würde ich kein Drama draus machen.
Der Terasseneinschnitt ist nur 1,20 meter breit, wenn beide Häuserseiten isolieren fehlen schon 10 cm
ich will natürlich keinen Streit mit den Nachbarn, aber die Rechtslage würde ich gerne kennen
Grüsse Andreas
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10.05.2009, 22:40 #10
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mir reicht auch schon ein Tipp wo ich das nachlesen kann
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10.05.2009, 23:09 #11
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Ist doch ganz logisch, dass er dein Grundstück nicht überbauen darf.
Muss er halt ne Innenisolierung machen oder ein neues Haus bauen.Lg Christian
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10.05.2009, 23:15 #12Original von CDPoldi
Ist doch ganz logisch, dass er dein Grundstück nicht überbauen darf.
Muss er halt ne Innenisolierung machen oder ein neues Haus bauen.
Zudem muss er ja wohl auch Dein Grundstück betreten, um die Fassadenarbeiten auszuführen. Das sollte ungefragt wohl auch schwer werden.Linksträger.
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10.05.2009, 23:31 #13Original von JLC ...Terrasse eines RMH ...
Mach doch bitte mal ein Foto.77 Grüße!
Gerhard
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10.05.2009, 23:34 #14
Oje, ein Fachthread ....
Natürlich darf er grundsätzlich einmal nicht einfach über die Grenze bauen. Allerdings gibts zu jedem Thema Sonderfälle. Z.B. dein Grenzabstand mit 1,20 m. Üblich sind 2,50 m, und zwar pro Haus, also 5 m. Außer es gibt ne Baulast. By the way, wie nutzt man eine Terrasse mit 1,20 Breite zwischen zwei Häuserwänden...?
Fragen über Fragen... Mein Tipp: Geh zu einem Fachanwalt für Grundstücksrecht. Alles andere, auch hier, ist im Trüben gefischt ohne alle Details bzw. die Situation vor Ort zu kennen.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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11.05.2009, 05:47 #15Original von Mawal
bitte auch jenseits der Rechtslage daran denken...so eine lustige Nachbarschaftsfehde, die der weltoffene BaWüler ja gerne über Jahrzente führt, ist ein großer Promotor alltäglicher Lebensfreude...
Original von PCS
Zahl's ihm doch heim und mach' Dir auch ne Isolierung dran.
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11.05.2009, 07:23 #16Original von Mawal
bitte auch jenseits der Rechtslage daran denken...so eine lustige Nachbarschaftsfehde, die der weltoffene BaWüler ja gerne über Jahrzente führt, ist ein großer Promotor alltäglicher Lebensfreude...
Wenn Du es durchziehen willst, richte Dich auch drauf ein, ausziehen zu müssen. So ein nettes Verhältnis zum Nachbarn ist ein Plus für alles Beteiligten.Gruß Peter
"The only true currency in this bankrupt world, is what you share with someone else when you're uncool."
-Lester Bangs
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11.05.2009, 07:25 #17trolldichGastOriginal von Etranger Explorer
Original von CDPoldi
Ist doch ganz logisch, dass er dein Grundstück nicht überbauen darf.
Muss er halt ne Innenisolierung machen oder ein neues Haus bauen.
Zudem muss er ja wohl auch Dein Grundstück betreten, um die Fassadenarbeiten auszuführen. Das sollte ungefragt wohl auch schwer werden.
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11.05.2009, 07:30 #18
Stimmt zumindest in Österreich ist das auch so - hatten ja auch eine Wärmedämmung an unser Haus angebracht und dafür durften die Handwerker das Grundstück des Nachbarn betreten - zudem gibt es da eine Regelung die Besagt, dass man (müsste jetzt lügen) ca 30cm vom Luftraum des Nachbarn benutzen darf (jetz ganz grob und Laienhaft ausgedrückt)
Steht das Dach über, dann sowieso....lg Michael
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11.05.2009, 07:40 #19
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So ein Fall ist in D Ländersache,
such mal wie bei dir Nachbarschaftsrecht geregelt ist, in S-H ist so etwas geregelt in HH darfst du klagen.
P.S. Du wirst dich wundern was dein Nachbar alles darf.Gruß
Jan
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11.05.2009, 08:00 #20
RE: brauche mal Hilfe ist jemand Anwalt ? Grundstücksrecht
Original von JLC
unsere Nachbarn möchten einen Vollwärmeschutz aufbringen. Deren Wand steht genau auf der Grundstücksgrenze.
Dadurch wird unsere Terrasse mindestens 5 cm kleiner, (...)Gruss Wolfgang
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