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  1. #1
    Milgauss
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    Beitrag brauche mal Hilfe ist jemand Anwalt ? Grundstücksrecht

    Hallo

    unsere Nachbarn möchten einen Vollwärmeschutz aufbringen. Deren Wand steht genau auf der Grundstücksgrenze.
    Dadurch wird unsere Terrasse mindestens 5 cm kleiner, die ist eh schon sehr schmal und ein Abflussrohr muss auch um einige cm in unser Grundstück verlegt werden.

    Müssen wir das dulden?
    (Wir sind in Baden Württtemberg)

    bin völlig verzweifelt und würde mich über PN freuen.

    Grüße Andreas

  2. #2
    trolldich
    Gast
    Dulden musst du es nicht da der Nachbar dein Grundstück überbaut.

    Verständnis habe ich für sowas jedoch nicht - aber das ist meine Ansicht.

  3. #3
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    5cm - wie klein ist die Terasse?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dadurch die Lebensqualität so sehr beeinträchtigt wird, abgesehen davon ist eine gute Wärmedämmung doch was positives und spart Energiekosten (wenn auch nicht bei dir )
    lg Michael


  4. #4
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    bitte auch jenseits der Rechtslage daran denken...so eine lustige Nachbarschaftsfehde, die der weltoffene BaWüler ja gerne über Jahrzente führt, ist ein großer Promotor alltäglicher Lebensfreude...
    Martin

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  5. #5
    Administrator Avatar von PCS
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    Zahl's ihm doch heim und mach' Dir auch ne Isolierung dran.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  6. #6
    Double-Red Avatar von Der Hanseat
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    Aber percy, dann würde die Terrasse nochmal 5cm schmaler.....
    Gruß

    Thorben

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  7. #7
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Gibt doch nichts schöneres als sich permaenent mit dem Nachbar zu streiten

    Normalerweise kann man doch vorab durch miteinander sprechen die meisten Probleme erst gar nicht aufkommen lassen....
    lg Michael


  8. #8
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    vielleicht zahlt RTL2 die Prozesskosten im Tausch für eine Dreherlaubnis...
    Martin

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  9. #9
    Milgauss
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    Hi
    wenns nicht wirklich die Optik einer ohnehin schon kleinen Terrasse eines RMH beeinträchtigen würde, dann würde ich kein Drama draus machen.
    Der Terasseneinschnitt ist nur 1,20 meter breit, wenn beide Häuserseiten isolieren fehlen schon 10 cm
    ich will natürlich keinen Streit mit den Nachbarn, aber die Rechtslage würde ich gerne kennen

    Grüsse Andreas

  10. #10
    Milgauss
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    mir reicht auch schon ein Tipp wo ich das nachlesen kann

  11. #11
    Ist doch ganz logisch, dass er dein Grundstück nicht überbauen darf.
    Muss er halt ne Innenisolierung machen oder ein neues Haus bauen.
    Lg Christian

  12. #12
    Yacht-Master Avatar von Etranger Explorer
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    Original von CDPoldi
    Ist doch ganz logisch, dass er dein Grundstück nicht überbauen darf.
    Muss er halt ne Innenisolierung machen oder ein neues Haus bauen.


    Zudem muss er ja wohl auch Dein Grundstück betreten, um die Fassadenarbeiten auszuführen. Das sollte ungefragt wohl auch schwer werden.
    Linksträger.

  13. #13
    Original von JLC ...Terrasse eines RMH ...
    Stehen die Häuser denn versetzt? Oder sind es Winkelhäuser mit Hof oder Atrium? Was ist ein "Terrasseneinschnitt"?

    Mach doch bitte mal ein Foto.
    77 Grüße!
    Gerhard

  14. #14
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Oje, ein Fachthread ....

    Natürlich darf er grundsätzlich einmal nicht einfach über die Grenze bauen. Allerdings gibts zu jedem Thema Sonderfälle. Z.B. dein Grenzabstand mit 1,20 m. Üblich sind 2,50 m, und zwar pro Haus, also 5 m. Außer es gibt ne Baulast. By the way, wie nutzt man eine Terrasse mit 1,20 Breite zwischen zwei Häuserwänden...?

    Fragen über Fragen... Mein Tipp: Geh zu einem Fachanwalt für Grundstücksrecht. Alles andere, auch hier, ist im Trüben gefischt ohne alle Details bzw. die Situation vor Ort zu kennen.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Original von Mawal
    bitte auch jenseits der Rechtslage daran denken...so eine lustige Nachbarschaftsfehde, die der weltoffene BaWüler ja gerne über Jahrzente führt, ist ein großer Promotor alltäglicher Lebensfreude...
    Sehr schön gesagt. Anscheinend wird regelmäßig das Treppenhaus geputzt, so dass man sich eine andere Nebenkriegsschauplätze sucht.

    Original von PCS
    Zahl's ihm doch heim und mach' Dir auch ne Isolierung dran.
    An die Terrassse????

  16. #16
    Freccione Avatar von pelue
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    Original von Mawal
    bitte auch jenseits der Rechtslage daran denken...so eine lustige Nachbarschaftsfehde, die der weltoffene BaWüler ja gerne über Jahrzente führt, ist ein großer Promotor alltäglicher Lebensfreude...
    Rechtlich magst Du recht haben (bekommen), aber verstehen kann ichs nicht.
    Wenn Du es durchziehen willst, richte Dich auch drauf ein, ausziehen zu müssen. So ein nettes Verhältnis zum Nachbarn ist ein Plus für alles Beteiligten.
    Gruß Peter

    "The only true currency in this bankrupt world, is what you share with someone else when you're uncool."
    -Lester Bangs

  17. #17
    trolldich
    Gast
    Original von Etranger Explorer
    Original von CDPoldi
    Ist doch ganz logisch, dass er dein Grundstück nicht überbauen darf.
    Muss er halt ne Innenisolierung machen oder ein neues Haus bauen.


    Zudem muss er ja wohl auch Dein Grundstück betreten, um die Fassadenarbeiten auszuführen. Das sollte ungefragt wohl auch schwer werden.
    Hammerschlag und Leiterrecht - Das darf er nach vorhergehender Ankündigung.

  18. #18
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Stimmt zumindest in Österreich ist das auch so - hatten ja auch eine Wärmedämmung an unser Haus angebracht und dafür durften die Handwerker das Grundstück des Nachbarn betreten - zudem gibt es da eine Regelung die Besagt, dass man (müsste jetzt lügen) ca 30cm vom Luftraum des Nachbarn benutzen darf (jetz ganz grob und Laienhaft ausgedrückt)

    Steht das Dach über, dann sowieso....
    lg Michael


  19. #19
    Geprüftes Mitglied
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    So ein Fall ist in D Ländersache,

    such mal wie bei dir Nachbarschaftsrecht geregelt ist, in S-H ist so etwas geregelt in HH darfst du klagen.

    P.S. Du wirst dich wundern was dein Nachbar alles darf.
    Gruß

    Jan

  20. #20
    Freccione Avatar von blarch
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    RE: brauche mal Hilfe ist jemand Anwalt ? Grundstücksrecht

    Original von JLC
    unsere Nachbarn möchten einen Vollwärmeschutz aufbringen. Deren Wand steht genau auf der Grundstücksgrenze.
    Dadurch wird unsere Terrasse mindestens 5 cm kleiner, (...)
    Unabhängig von der Rechtslage solltest Du bedenken, dass ein Vollwärmeschutz dicker als 5cm ist. In der Regel sind das mind. 10 -14cm + 1cm Putz!
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

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