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  1. #41
    Yacht-Master
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    warum auch...? Hat wohl niemand ernsthaft angenommen, dass das zu dulden ist, dass der Nachbar seinen Spaß auf Deinem Grundstück hat.

    Der Nachbar ist derjenige der etwas vorhat, also hat er auch Rücksicht zu nehmen, nicht andersherum und das ist nicht gemein, kleinkarriert oä. Ist eigentlich nur eine Unverschämtheit, dass der Nachbar so mirnichtsdirnichts davon ausgeht, er könne mal ein paar cm von Deinem Grundstück abzwacken. Er muss das Gespräch suchen und einen angemessenen Ausgleich anbieten und Dir dann ehrlich die Chance geben auch nein zu sagen. Ob nun vordergründig Frieden herrscht, Du Dich aber (dann zurecht) übers Ohr gehauen fühlst ...

    Ein Member hatte geschrieben, es sei auch eine Innenisolierung möglich, warum verkleinert er nicht seinen eigenen Wohnraum.
    Gruß, Robert

  2. #42
    Milgauss
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    weisst Du rororollthex

    das ist ja das Problem, die Option nein zu sagen wurde nie in den Raum gestellt, sondern mit einem Handwerker wurde eher so getan als ob man das nach neuer Gesetzeslage darf.

    eigentlich ein Dilemma, wir wollen keinen Ärger, aber auch nichts von unserem ohnehin zu kleinen Grunstück abgeben, finanzieller Ausgleich ist da gar nicht das Thema

    Wie kann man Nein sagen ohne den Nachbar zu vergraulen

    Andreas

  3. #43

    RE: brauche mal Hilfe ist jemand Anwalt ? Grundstücksrecht

    Original von JLC
    Ich kriege einfach die skizze nicht hochgeladen
    Dann mach doch mal ein Foto.
    77 Grüße!
    Gerhard

  4. #44
    Freccione Avatar von mac-knife
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    Ich hab mir mal gestattet das mal neu zu sortieren. Dann ist es nahezu selbsterklärend.

    Original von JLC
    ...das ist ja das Problem, die Option nein zu sagen wurde nie in den Raum gestellt, sondern mit einem Handwerker wurde eher so getan als ob man das nach neuer Gesetzeslage darf.
    ... selber schlau sein.



    Original von JLC
    Wie kann man Nein sagen ohne den Nachbar zu vergraulen...
    ... interessiert Deinen Nachbarn offensichtlich n Sche!ß.




    Original von JLC
    eigentlich ein Dilemma, wir wollen keinen Ärger, aber auch nichts von unserem ohnehin zu kleinen Grunstück abgeben, finanzieller Ausgleich ist da gar nicht das Thema
    ... kein Dilemma - er will mit seiner Bude auf Dein Grundstück rüber. Du willst das nicht. ENDE!
    MAC

  5. #45
    Yacht-Master
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    Original von JLC
    weisst Du rororollthex

    das ist ja das Problem, die Option nein zu sagen wurde nie in den Raum gestellt, sondern mit einem Handwerker wurde eher so getan als ob man das nach neuer Gesetzeslage darf.

    eigentlich ein Dilemma, wir wollen keinen Ärger, aber auch nichts von unserem ohnehin zu kleinen Grunstück abgeben, finanzieller Ausgleich ist da gar nicht das Thema

    Wie kann man Nein sagen ohne den Nachbar zu vergraulen

    Andreas
    Andreas, mein Name ist eigentlich Robert

    Ärger mit dem Nachbar ist tatsächlich sehr belastend und in den Ärger hineingedrängt zu werden, ist ... In solch einer Situation muss man sich einfach die verschiedenen Alternativen und deren (mögliche) Konsequenzen ganz klar vor Augen führen und dann das Übel wäheln, das für einen selbst als das geringste erscheint.
    Gruß, Robert

  6. #46
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Original von JLC
    weisst Du rororollthex

    das ist ja das Problem, die Option nein zu sagen wurde nie in den Raum gestellt, sondern mit einem Handwerker wurde eher so getan als ob man das nach neuer Gesetzeslage darf.

    eigentlich ein Dilemma, wir wollen keinen Ärger, aber auch nichts von unserem ohnehin zu kleinen Grunstück abgeben, finanzieller Ausgleich ist da gar nicht das Thema

    Wie kann man Nein sagen ohne den Nachbar zu vergraulen

    Andreas
    Wie wäre es, das ganze ergebnisoffen mit dem Nachbarn zu diskutieren?

    Du könntest ihm dabei in Anbetracht des engen Raumes z.B. eine Innendämmung vorschlagen.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  7. #47
    Geprüftes Mitglied
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    RE: brauche mal Hilfe ist jemand Anwalt ? Grundstücksrecht

    Original von JLC
    also laut Bauamt muss man das nicht dulden,
    ausgenommen sind solche Dinge wie Simse Dachrinnen etc, die in den Luftraum ragen dürfen
    Hast du das schriftlich?

    Im Ernst, vor gericht siehst du von denen im Streitfall meist nichts.

    Und eine Außendämmung hängt am Gebäude, zumindest gibt es so etwas
    Gruß

    Jan

  8. #48
    Freccione Avatar von blarch
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    Ich habe gerade mal die LBO Ba-Wü bemüht und nehme an, dass es in den anderen Bundesländer ähnlich oder gleich ausschaut.

    § 4 Bebauung der Grundstücke
    (...)
    (2) Die Errichtung eines Gebäudes auf mehreren Grundstücken ist zulässig, wenn durch Baulast gesichert ist, daß keine Verhältnisse eintreten können, die den Vorschriften dieses Gesetzes oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. (...)


    Wie ich schon geschrieben habe muss eine Baulast im Grundbuch eingetragen werden, wenn das Gebäude vergrössert wird und dann zumindest teilweise auf dem Nachbargrundstück liegt.
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  9. #49
    Yacht-Master
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    und was hat das jetzt hiermit genau zu tun?
    Gruß, Robert

  10. #50
    Freccione Avatar von blarch
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    Original von rororollthex
    und was hat das jetzt hiermit genau zu tun?
    Wir haben das Haus des Nachbarn welches z.Zt. genau auf der Grenze steht.

    Wir haben das Grundstück auf dem das Haus des Nachbarn steht und das Grundstück des Fragestellers.

    Wenn das Haus des Nachbarn nun durch eine Aussenisolierung vergössert wird, steht das Haus auf 2 Grundstücken und 1 Grundstück davon gehört nicht einmal dem Nachbarn.

    Also muss eine Baulast eingetragen werden.

    Kapiert!?

    Edit:
    Selbst wenn das Grundstück des Fragestellers auch dem Nachbarn gehören würde, müsste er meiner Meinung nach eine Baulast eintragen oder die Grundstücke neu parzellieren lassen.
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  11. #51
    Yacht-Master
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    Hm, dachte eigentlich, dass es hier darum geht, ob der TS die Beschneidung seines Eigentumsrechts dulden muss und nicht darum, ob das Vorhaben baurechtlich genehmigungsbedürftig und -fähig ist?

    Edit: Selbst wenn das Vorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungsfähig (z.B. durch eine Baulast [macht man das heutzutage noch? ] werden würde) wäre, kann man sich nicht einfach ein Stück Grundstück nehmen, denke ich.
    Gruß, Robert

  12. #52
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von rororollthex...z.B. durch eine Baulast [macht man das heutzutage noch? ...
    Sehr häufig sogar.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  13. #53
    Yacht-Master
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    thanks, paddy (bist Du in der Verwaltungsmaschinerie?)


    Jedenfalls denke ich nicht, dass das hier das Thema ist, aber ich lerne sehr gerne dazu!
    Gruß, Robert

  14. #54
    Datejust
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    Na es hat insofern etwas damit zu tun, das die Baulast nur der Grundstücksbesitzer eintragen lassen kann. Also darf der Nachbar nichts machen solange der Eintrag nicht erfolgt ist.
    ciao martin

  15. #55
    Kaerbu
    Gast
    Original von craon
    Na es hat insofern etwas damit zu tun, das die Baulast nur der Grundstücksbesitzer eintragen lassen kann. Also darf der Nachbar nichts machen solange der Eintrag nicht erfolgt ist.
    So einfach ist das nicht, wenn der Nachbar das Vorhaben erst einmal durchgeführt hat.

    Siehe hier in einem anderen Fall: http://www.rafietz.de/urteil.php?id=1

    Hier wird auch über einen ähnlich gelagerten Fall diskutiert:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...27729&ccheck=1



    Vielleicht ist auch dieses Suchergebnis bei Google hilfreich:
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  16. #56
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von rororollthex...bist Du in der Verwaltungsmaschinerie?...
    Der Himmel bewahre mich davor ...

    Original von Kaerbu...Hier wird auch über einen ähnlich gelagerten Fall diskutiert:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...27729&ccheck=1...
    Ist das lächerlich....
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  17. #57
    Kaerbu
    Gast
    Sind doch 90% der Nachbarschaftsstreitigkeiten.

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