weisst Du rororollthex
das ist ja das Problem, die Option nein zu sagen wurde nie in den Raum gestellt, sondern mit einem Handwerker wurde eher so getan als ob man das nach neuer Gesetzeslage darf.
eigentlich ein Dilemma, wir wollen keinen Ärger, aber auch nichts von unserem ohnehin zu kleinen Grunstück abgeben, finanzieller Ausgleich ist da gar nicht das Thema
Wie kann man Nein sagen ohne den Nachbar zu vergraulen
Andreas
Ergebnis 41 bis 57 von 57
-
12.05.2009, 19:41 #41
- Registriert seit
- 25.10.2007
- Beiträge
- 1.626
warum auch...? Hat wohl niemand ernsthaft angenommen, dass das zu dulden ist, dass der Nachbar seinen Spaß auf Deinem Grundstück hat.
Der Nachbar ist derjenige der etwas vorhat, also hat er auch Rücksicht zu nehmen, nicht andersherum und das ist nicht gemein, kleinkarriert oä. Ist eigentlich nur eine Unverschämtheit, dass der Nachbar so mirnichtsdirnichts davon ausgeht, er könne mal ein paar cm von Deinem Grundstück abzwacken. Er muss das Gespräch suchen und einen angemessenen Ausgleich anbieten und Dir dann ehrlich die Chance geben auch nein zu sagen. Ob nun vordergründig Frieden herrscht, Du Dich aber (dann zurecht) übers Ohr gehauen fühlst ...
Ein Member hatte geschrieben, es sei auch eine Innenisolierung möglich, warum verkleinert er nicht seinen eigenen Wohnraum.Gruß, Robert
-
12.05.2009, 20:06 #42
- Registriert seit
- 26.02.2004
- Beiträge
- 282
Themenstarter
-
12.05.2009, 21:12 #43
RE: brauche mal Hilfe ist jemand Anwalt ? Grundstücksrecht
Original von JLC
Ich kriege einfach die skizze nicht hochgeladen77 Grüße!
Gerhard
-
12.05.2009, 22:59 #44
Ich hab mir mal gestattet das mal neu zu sortieren. Dann ist es nahezu selbsterklärend.
Original von JLC
...das ist ja das Problem, die Option nein zu sagen wurde nie in den Raum gestellt, sondern mit einem Handwerker wurde eher so getan als ob man das nach neuer Gesetzeslage darf.
Original von JLC
Wie kann man Nein sagen ohne den Nachbar zu vergraulen...
Original von JLC
eigentlich ein Dilemma, wir wollen keinen Ärger, aber auch nichts von unserem ohnehin zu kleinen Grunstück abgeben, finanzieller Ausgleich ist da gar nicht das ThemaMAC
-
13.05.2009, 16:19 #45
- Registriert seit
- 25.10.2007
- Beiträge
- 1.626
Original von JLC
weisst Du rororollthex
das ist ja das Problem, die Option nein zu sagen wurde nie in den Raum gestellt, sondern mit einem Handwerker wurde eher so getan als ob man das nach neuer Gesetzeslage darf.
eigentlich ein Dilemma, wir wollen keinen Ärger, aber auch nichts von unserem ohnehin zu kleinen Grunstück abgeben, finanzieller Ausgleich ist da gar nicht das Thema
Wie kann man Nein sagen ohne den Nachbar zu vergraulen
Andreas
Ärger mit dem Nachbar ist tatsächlich sehr belastend und in den Ärger hineingedrängt zu werden, ist ...In solch einer Situation muss man sich einfach die verschiedenen Alternativen und deren (mögliche) Konsequenzen ganz klar vor Augen führen und dann das Übel wäheln, das für einen selbst als das geringste erscheint.
Gruß, Robert
-
13.05.2009, 17:25 #46Original von JLC
weisst Du rororollthex
das ist ja das Problem, die Option nein zu sagen wurde nie in den Raum gestellt, sondern mit einem Handwerker wurde eher so getan als ob man das nach neuer Gesetzeslage darf.
eigentlich ein Dilemma, wir wollen keinen Ärger, aber auch nichts von unserem ohnehin zu kleinen Grunstück abgeben, finanzieller Ausgleich ist da gar nicht das Thema
Wie kann man Nein sagen ohne den Nachbar zu vergraulen
Andreas
Du könntest ihm dabei in Anbetracht des engen Raumes z.B. eine Innendämmung vorschlagen.Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
-
13.05.2009, 17:43 #47
- Registriert seit
- 12.07.2006
- Beiträge
- 734
RE: brauche mal Hilfe ist jemand Anwalt ? Grundstücksrecht
Original von JLC
also laut Bauamt muss man das nicht dulden,
ausgenommen sind solche Dinge wie Simse Dachrinnen etc, die in den Luftraum ragen dürfen
Im Ernst, vor gericht siehst du von denen im Streitfall meist nichts.
Und eine Außendämmung hängt am Gebäude, zumindest gibt es so etwasGruß
Jan
-
13.05.2009, 18:01 #48
Ich habe gerade mal die LBO Ba-Wü bemüht und nehme an, dass es in den anderen Bundesländer ähnlich oder gleich ausschaut.
§ 4 Bebauung der Grundstücke
(...)
(2) Die Errichtung eines Gebäudes auf mehreren Grundstücken ist zulässig, wenn durch Baulast gesichert ist, daß keine Verhältnisse eintreten können, die den Vorschriften dieses Gesetzes oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. (...)
Wie ich schon geschrieben habe muss eine Baulast im Grundbuch eingetragen werden, wenn das Gebäude vergrössert wird und dann zumindest teilweise auf dem Nachbargrundstück liegt.Gruss Wolfgang
_______________________________________________
-
13.05.2009, 18:10 #49
- Registriert seit
- 25.10.2007
- Beiträge
- 1.626
und was hat das jetzt hiermit genau zu tun?
Gruß, Robert
-
13.05.2009, 18:16 #50Original von rororollthex
und was hat das jetzt hiermit genau zu tun?
Wir haben das Grundstück auf dem das Haus des Nachbarn steht und das Grundstück des Fragestellers.
Wenn das Haus des Nachbarn nun durch eine Aussenisolierung vergössert wird, steht das Haus auf 2 Grundstücken und 1 Grundstück davon gehört nicht einmal dem Nachbarn.
Also muss eine Baulast eingetragen werden.
Kapiert!?
Edit:
Selbst wenn das Grundstück des Fragestellers auch dem Nachbarn gehören würde, müsste er meiner Meinung nach eine Baulast eintragen oder die Grundstücke neu parzellieren lassen.Gruss Wolfgang
_______________________________________________
-
13.05.2009, 18:19 #51
- Registriert seit
- 25.10.2007
- Beiträge
- 1.626
Hm, dachte eigentlich, dass es hier darum geht, ob der TS die Beschneidung seines Eigentumsrechts dulden muss und nicht darum, ob das Vorhaben baurechtlich genehmigungsbedürftig und -fähig ist?
Edit: Selbst wenn das Vorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungsfähig (z.B. durch eine Baulast [macht man das heutzutage noch?] werden würde) wäre, kann man sich nicht einfach ein Stück Grundstück nehmen, denke ich.
Gruß, Robert
-
13.05.2009, 18:26 #52Original von rororollthex...z.B. durch eine Baulast [macht man das heutzutage noch? ...Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
-
13.05.2009, 18:40 #53
- Registriert seit
- 25.10.2007
- Beiträge
- 1.626
thanks, paddy (bist Du in der Verwaltungsmaschinerie?)
Jedenfalls denke ich nicht, dass das hier das Thema ist, aber ich lerne sehr gerne dazu!Gruß, Robert
-
13.05.2009, 22:44 #54
- Registriert seit
- 24.07.2008
- Beiträge
- 120
Na es hat insofern etwas damit zu tun, das die Baulast nur der Grundstücksbesitzer eintragen lassen kann. Also darf der Nachbar nichts machen solange der Eintrag nicht erfolgt ist.
ciao martin
-
14.05.2009, 12:16 #55KaerbuGastOriginal von craon
Na es hat insofern etwas damit zu tun, das die Baulast nur der Grundstücksbesitzer eintragen lassen kann. Also darf der Nachbar nichts machen solange der Eintrag nicht erfolgt ist.
Siehe hier in einem anderen Fall: http://www.rafietz.de/urteil.php?id=1
Hier wird auch über einen ähnlich gelagerten Fall diskutiert:
http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...27729&ccheck=1
Vielleicht ist auch dieses Suchergebnis bei Google hilfreich:
http://www.google.de/search?hl=de&q=...nG=Suche&meta=
-
14.05.2009, 12:30 #56Original von rororollthex...bist Du in der Verwaltungsmaschinerie?...
Original von Kaerbu...Hier wird auch über einen ähnlich gelagerten Fall diskutiert:
http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...27729&ccheck=1...Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
-
14.05.2009, 14:07 #57KaerbuGast
Sind doch 90% der Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Ähnliche Themen
-
Brauche mal Hilfe, suche einen Guten Anwalt im Rems Murr Kreis
Von JLC im Forum Off TopicAntworten: 1Letzter Beitrag: 03.09.2010, 23:26 -
Hilfe gesucht: ebay-Problem - Anwalt im Forum?
Von Edmundo im Forum Off TopicAntworten: 2Letzter Beitrag: 13.03.2008, 00:28 -
Ich brauche einen Anwalt .......
Von SUB99 im Forum Off TopicAntworten: 7Letzter Beitrag: 29.10.2005, 20:39
Lesezeichen