Genau. Ausserdem wäre bei einer Entscheidung pro Geschädigtem ja so etwas wie ein "Präzedenzfall" geschaffen oder?Original von luxusfreund
Stellt Euch mal den Fall so vor, einem Richter oder Staatsanwalt kommt bei einem Einbruch oder ähnlichem eine teure Armbanduhr abhanden.
Die Hausratversicherung sagt dann, es könnte sich ja auch um einen Fake gehandelt haben...Oder die Kaufbelege könnten manipuliert sein.
Die Reaktion wäre interessant.
Das ist ja dann schon in dem oben erwähnten Fall die Unterstellung einer Straftat (Betrug).
Die Justiz pinkelt Ihren Rechtsorganen eben selten ans Bein oder ?
Bin kein Jurist aber so denk ich mir das.
Jeglicher Haftungsanspruch in solcher Sache soll halt vor den Gerichten weiterhin keinen Bestand haben.
Grüsse mickey
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17.04.2009, 20:28 #22GMT-Master
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