Original von hugo
bin leider nur Jurist und kein Ingenieur.


denn sollte dir der wert solcher wischi-waschi aussagen ja bekannt sein.
vor allem in einem streitfall ........

nicht umsonst gibt es die verschiedenen wd einstufungen .....

reichlich hinweise zur wd in der bedienungsanleitung jeder uhr und reichlich tips und hinweise von uhrmachern ......

aber wie schon zuvor geschrieben ......

aber wie man seine uhr innen tauft ist letztendlich jedem selbst überlassen großes Grinsen großes Grinsen

no risk,no fun gut und anschließend der umzug ins jammertal großes Grinsen großes Grinsen

Hallo Hugo,

Deine Diktion und Dein missionarischer Eifer erinnern mich jetzt wieder daran, dass Du bei einem der von mir zitierten tollen Threads ebenfalls sehr intensiv und in gleicher Form Deine Meinung vertreten hast.

Zum Thema "Beweiskraft und Garantie": Klar wird weder der Konzessionär noch Rolex für die WD bzw. einen Wassereinbruch geradestehen. Aber darum geht es doch hier gar nicht - wir bewegen uns doch hier nicht im Bereich der sonst mit Vollkasko-Mentalität ausgestatteten Normalverbrauchern. Du hast zwar Recht mit Deinem Hinweis auf das Schadensrisiko, aber die von Dir geäußerte, vorweggenommene Schadenfreude für den Fall des Wassereinbruchs frei nach dem Motto "und seht, ich habe wieder einmal recht gehabt", hilft weder dem Threadstarter noch unserer Diskussion. Es ist wie mit der Diskussion über die Gefahr von heftigen Kratzern für die Uhr. Da muss jeder selbst beurteilen, was er aushalten kann und welchen Aufwand er damit betreibt, das Risiko so gering wie möglich zu halten.

Unbestreitbar ist doch aber Folgendes: Wenn Rolex eine Revision an einer Vintage-Uhr durchgeführt hat, dann hat die Uhr danach technisch die gleiche "Nehmer-Qualität", die diese Uhr als Neuuhr hatte. Nicht umsonst besteht ROLEX auf dem Austausch technisch nicht einwandfreier Teile und verweigert die Revision, wenn man z.B. dem empfohlenen Autausch des Gehäusebodens nicht zustimmt. Wenn aber diese Uhren technisch (also auch im Hinblick auf die WD) das leisten, was sie in den 70er Jahren zu leisten im Stande waren, spricht nichts dagegen, diesen Uhren genau das abzuverlangen, was damals von ROLEX garantiert wurde und für das ROLEX damals einen echten Wettbewerbsvorteil beanspruchen konnte, nämlich wirklich wasserdichte Uhren zu bauen. Auch damals gab es undichte, also mangelhafte ROLEX-Uhren, aber die Wahrscheinlichkeit, eine solche undichte oder in unserem Fall mangelhaft revidierte Uhr zu erwischen, ist doch heute genauso hoch (oder gering), wie das damals der Fall war.

Das ganze Leben ist doch mit gewissen Risiken verbunden, es kommt nur darauf an, dass man solche Risiken vermeidet, deren Eintritt die von einem selbst als akzeptabel angesehene Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Risiken überschreiten. Und das ist - zurück zum Thread - unter Beachtung der von mir beschriebenen Voraussetzungen für mich bei meinen Uhren der Fall.

Beste Grüße

Heiko