Original von PCS
Original von JoePass
Ich habe (...) dem Käufer den Original Einlieferungsbeleg von HERMES geschickt, damit er vielleicht gegenüber HERMES den Schaden geltend machen kann.
Ich meine, das kannst nur Du geltend machen. Generell, wenn er das Ding ohne
Vorbehalt angenommen hat wird da aber nicht wirklich was bei rum kommen.
Ja, grundsätzlich richtig: Es gibt da das Institut der so genannten "Drittschadensliquidation": Der Verkäufer hat gegen den Frachtunternehmer einen Anspruch, aber er hat keinen Schaden. Den Schaden hat aber der Käufer, er hat aber keinen Anspruch... Daher wird mittels o.g. Institut der Schaden zum Anspruch "gezogen", d.h. der Verkäufer kann den Schaden ggü. dem Frachtunternehmer geltend machen.

Natürlich kann der Käufer seinen Anspruch auch dem Käufer abtreten, so dass der Käufer direkt an den Frachtunternehmer herantreten kann.

Da in Deinem Fall die Transportgefahr auf den Käufer übergegangen ist, er im Falle eines Falles die für ihn günstigen Tatsachen beweisen muss, bist Du momentan auf der sicheren Seite...