Guten Abend, Foristi!
Ein Angestellter, der per Vertrag 2,5 Stunden wöchentlich ("bevorzugt montags, Ausnahmen bedürfen der Absprache") bei mir ableistet. Nun kommt der Ostermontag: meiner Meinung nach nicht geschenkt, die 2,5 Stunden sollten an einem anderen Tag abgeleistet werden. Falls ich prinzipiell im Recht bin, gibt es eine Quelle, auf die ich mich berufen kann (GBG-§)?
Herzlichen Dank und einen schönen Abend Euch allen!![]()
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06.04.2009, 18:46 #1
klitzekleine Frage an die Arbeitsrechtler
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