Allwissendes Forum,

ich bitte um Meinungen zu folgendem Problem:

ich habe bei eBay ein Elektrogerät verkauft (270,00 EUR); der Käufer hat prompt und korrekt bezahlt, ich habe das Teil in einen riesigen Karton verpackt, wirklich maximal ausgestopft und als HERMES-Paket verschickt. Heute bestätigt der Käufer den Erhalt des Pakets und gibt an, das Gerät habe einen Transportschaden, die Frontblende sei eingedrückt und ein Bedienknopf sei zerbrochen. Er will mir das Gerät zurückschicken, ich solle schonmal die Kohle rücküberweisen.

Wie sieht denn jetzt die Rechtslage aus: - ich kann nicht beweisen, dass ich das Gerät intakt verschickt habe und sehr gut verpackt hatte
- der Käufer kann nicht beweisen, dass das Gerät nicht beim Auspacken hingefallen ist und dabei beschädigt wurde.

Ich habe die Rückabwicklung erstmal abgelehnt und dem Käufer den Original Einlieferungsbeleg von HERMES geschickt, damit er vielleicht gegenüber HERMES den Schaden geltend machen kann .... wobei ich nicht glaube, dass er dort Erfolg haben wird.

Wie seht Ihr die Sache?

PS. habe c.a. 600 positive Bewertungen in der Bucht, keine negativen und versuche wirklich mich korrekt zu verhalten.