David, ohne da jetz weiter ausführen zu wollen, bin ich mir nicht sicher ob die Kaufrücktritte überhaupt rechtlich ok sind/waren. Ich habe die betreffenden Auktionen nicht gesehen.
Nur weils der Vorstellung nicht entspricht, kann man nicht zurücktreten, es sei denn der Verkäufer hat falsche Angaben gemacht, oder Mängel mutwillig verschwiegen, bzw. obliegt einem Irrtum.
Das beantwortet im Grunde auch deine zweite Frage - Entspricht die Beschreibung nicht dem tatsächlichen Produkt kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Man muss dabei dann auch unterschieden ob es sich um einen Privatkauf handelt oder ob der Verkäufer ein Gewerbetreibender ist (Konsumentenschutz halt).
I bin a bisserl faul da weiter ins Detail zu gehen, aber im Google findest du unter Garantie auch genügend weiterführende Infos![]()
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21.03.2004, 16:31 #2lg Michael

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