Wie sieht das eigentlich rechtlich aus?
Ich hab in der letzten Zeit einpaar mal gelesen, dass Käufer vom Kauf zurückgetreten sind weil sich nachher irgendwas herausstellte was der Käufer nicht aus der Beschreibung herausgelesen hat oder es ihm im Nachhinein einfach nicht gefällt (den Vorstellungen entspricht).
(Möchte damit niemand zunahe treten bzw. pers. angreifen)
Theoretisch ist dies ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag, auch wenn
1. Fragen nicht vorher gestellt wurden
2. Verkäufer (Privatperson) Wandlung und Garantie ausdrücklich ausschliesst
3. Der Artikel (egal ob echt oder nicht) der Beschreibung entspricht und nichts verschwiegen wurde (bei Uhren zB Gravur)
Tritt der Käufer jetzt zurück, weil "ihm der Boden zu heiss wurde" oder weil er einfach Schiss hat 300 euro vorab zu überweisen welche Möglichkeiten hat dann der Verkäufer.
Und die Anschlußfrage:
Welche Rechte hat der Käufer wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht (zB Bild zeigt andere Uhr als tats. gelieferte oder Uhr hat weniger Glieder als am Foto ersichtlich) oder etwas (Gravur) verheimmlicht wurde?
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Baum-Darstellung
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21.03.2004, 12:01 #1
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Generelle Frage zu Internetauktionen
Grüße, David
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