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  1. #1
    Day-Date Avatar von Subdate300
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    Würdet Ihr den Wagen mit ins Geschäft übernehmen...?

    Hallo Leute!

    Ich bin am grübeln wie ich zukünftig mein Auto "laufen lasse".
    Wie Ihr wisst habe ich mich selbstständig gemacht...

    Jetzt grüble ich wie ich das Auto handhaben soll.

    Fahrtenbuch führen und jeden geschäftlichen km mit 30 Cent abrechnen oder die 1%-Regel anwenden.
    Die 1% vom Brutto-Listenpreis, ist das mit Sonderausstatung oder der normale Listenpreis ohne Sonderausstatttung? ... denn die Neuwagen-Rechnung incl. SA´s habe ich ja nicht vorliegen...

    Die % Regel hat halt den Vorteil, dass ich bei allen Rechnungen die Vorsteuer rausziehen kann und bei einer Neuanschaffung ebenso... Und dass ich kein lästiges Fahrtenbuch führen müsste...

    Was würdet Ihr tun? Was sagen Eure Erfahrungen?

    Danke für Eure Antworten!
    Beste Grüße, Steff

  2. #2
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Die Frage ist generell nicht zu beantworten und hängt u.a. vom Neupreis deines Autos ab. Fahrtenbuch ist halt lästig
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  3. #3
    Administrator Avatar von PCS
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    Genau so wie Tobias sagt.

    Und der Brutto Listenpreis bezieht sich auch auf die Sonderausstattung,
    soweit ich weiß.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  4. #4
    Mil-Sub Avatar von steboe
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    Yep, Sondederausstattung und Extras werden hinzugerechnet...und falls Du die Daten hierzu nicht hast ...das Viehamt hat sie
    under Milkwood
    LG
    Stephen😎

  5. #5
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    Es gilt der Bruttopreis incl Sonderausstattung. Und wenn du es nicht nachweisen kannst das du den Wagen evtl. günstiger bekommen hast nehmen die den Listenpreis vom Verkaufstag.


    Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
    Call 555-walonskie-01
    Sauber, diskret

  6. #6
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Listenpreis inkl. Sonderausstattung ist die Regel.

    Vermutlich ist aber die 1% Regel nicht so leicht zu übertragen. So muss wohl geschäftlicher Anteil größer 50%. Frag am besten Steuerberater.

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Lohnt in den seltensten Fällen...ich mache es beim nächsten nicht mehr...zahle an den Staat momentan ca 1.100 EUR für meinen A6...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  8. #8
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Original von Kalle
    Lohnt in den seltensten Fällen...ich mache es beim nächsten nicht mehr...zahle an den Staat momentan ca 1.100 EUR für meinen A6...
    Kann ich ned ganz glauben: Bei 1% und ZAHLEN wäre das bei 40% Steuersatz ein Anschaffungswert von 183000,00 Euro.......

    Du meinst wohl, Du versteuerst 1100,00 Euro als geldwerten Vorteil, oder?
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  9. #9
    Wilde Amazone Avatar von karlhesselbach
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    Nicht so faul,
    ich führe seit fast 20 Jahren Fahrtenbuch.

    Na und?
    Immer schön eintragen, und alles ist nachzuvollziehen.
    Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
    Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören

    Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler

  10. #10
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Es wohnt ja auch nicht jeder im Büro

    1% plus 0,03% pro Entfernungskilometer. Bei 40 km also 2,2% zu versteuern.

  11. #11
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    1. Es zählt der Listenneupreis iklusive aller Extras und MwSt!

    2. Bei der Pauschalversteuerung wird 1% dieses Wertes + 0,03%* Entfernungskilometer zum Arbeitsplatz als geldwerter Vorteil versteuert.

    3. Man kann das mit einem perfekten fehlerfreien Fahrtenbuch umgehen, dabei muss zu jeder einzelnen betrieblichen Fahrt Startort, Startkilometer, Startzeit, Zielort, Zielzeit, Zielkilometer, Grund der Fahrt und Fahrtroute handschriftlich in spezielle gebundene Fahrtenbücher vermerkt werden.
    Excellisten zählen nicht.

    4. Als Selbstständiger muss man nachweisen dass man einen Dienstwagen benötigt, man muss zumindestens für 3 Monate ein Fahrtenbuch führen mit dem man belegen kann dass mehr als 50% aller Fahrten dienstlich sind.

    Bei uns im Unternehmen sind von der zuständigen Fiananzsachbearbeiterin *alle* Fahrtenbücher verworfen worden und trotz Rechts- und Steuerberaterbesistand mussten alle nachzahlen.

    Mich hat der Spass unter anderem 10 Stunden Zeit mit den Steuerberatern und 4000 Euro ans Finanzamt gekostet.

  12. #12
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Kann ich ned ganz glauben: Bei 1% und ZAHLEN wäre das bei 40% Steuersatz ein Anschaffungswert von 183000,00 Euro.......
    Na, allein die LV-Sitze kosten ein Vermögen
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  13. #13
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Ein Fahrtenbuch rentiert sich, wenn man fast ausschließlich geschäftlich unterwegs ist. Die Behörden schauen sehr genau nach, was die Plausibilität anbelangt, z.B. wohin man gefahren sein will und wann wo wieviel getankt wurde.

    Dabei ist zu beachten, dass die Fahrten zum Arbeitsplatz KEINE betrieblichen Fahrten sind und die Kosten für den Unterhalt bei der Fahrtenbuchvariante nur anteilig geltend gemacht werden können.

    Außerdem muss man beachten, dass der Verkaufserlös zu versteuernder Gewinn darstellt.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  14. #14
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    Original von Kalle
    Lohnt in den seltensten Fällen...ich mache es beim nächsten nicht mehr...zahle an den Staat momentan ca 1.100 EUR für meinen A6...
    Ich zitiere Dich mal:

    "Meinen A6 wollte ich im Januar bei BMW in Zahlung geben...87k € waren Neupreis...39.000 km und 9 Monate später sollten es 38k € sein... "


    Bei 5.400 Euro Wertverlust pro Monat spielen 1.100 Euro Steuern doch überhaupt keine Rolle mehr.

  15. #15
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    Und ausserdem die Gewährleistung die Du einem Verbraucher geben musst, wenn Du an einen solchen verkaufst, da Du jedenfalls als Unternehmer verkaufst.
    Gruß, Robert

  16. #16
    Day-Date Avatar von Subdate300
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    Was kann ich bisher rauslesen...

    Einfacher ist es auf alle Fälle ohne Fahrtenbuch, da man bei der %-Regel nichts nachweisen muss, deswegen Pauschalbesteuerung.

    Der Wagen hat ca. 60K Neuwert incl. SA´s und Märchensteuer.

    Das heißt ich müsste monatlich 600€ zusätzlich als Einkommen versteuern, bei 40% Steuersatz, also 240€ Einkommensteuer pro Monat berappen. Mal die km zum Arbeitsplatz nicht beachtet.

    Im Gegensatz kann ich aber alle laufenden Kosten über die Firma abrechnen und den Wagen zusätzlich noch abschreiben. Das heißt, die Kosten des Wagens reduzieren meinen zu versteuernden Gewinn... Mal grob gesagt bei einer 50/50 Nutzung rechnet es sich.

    Selbstverständlich werde ich dies mit meinem Steuerberater klären... wollte nur Eure Erfahrungen wissen.
    Danke!
    Beste Grüße, Steff

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Original von Vanessa
    Original von Kalle
    Lohnt in den seltensten Fällen...ich mache es beim nächsten nicht mehr...zahle an den Staat momentan ca 1.100 EUR für meinen A6...
    Kann ich ned ganz glauben: Bei 1% und ZAHLEN wäre das bei 40% Steuersatz ein Anschaffungswert von 183000,00 Euro.......

    Du meinst wohl, Du versteuerst 1100,00 Euro als geldwerten Vorteil, oder?
    leider habe ich noch einen Fahrtweg von 50 km einfach jeden Tag...der kommt ja auch noch dazu...glaube mit 0,03% des BLP
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Original von Kalle
    Lohnt in den seltensten Fällen...ich mache es beim nächsten nicht mehr...zahle an den Staat momentan ca 1.100 EUR für meinen A6...
    Ich zitiere Dich mal:

    "Meinen A6 wollte ich im Januar bei BMW in Zahlung geben...87k € waren Neupreis...39.000 km und 9 Monate später sollten es 38k € sein... "


    Bei 5.400 Euro Wertverlust pro Monat spielen 1.100 Euro Steuern doch überhaupt keine Rolle mehr.
    Ich habe den "Verlust" auch nicht realisiert Deswegen steht ja der Buchwert...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  19. #19
    Daytona Avatar von Agent0815
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    § 6 I Nr. 4 Sätze 2 - 4 EStG

    "Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Bei der Ermittlung der Nutzung im Sinne des Satzes 2 gelten die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und die Familienheimfahrten als betriebliche Nutzung. Die private Nutzung kann abweichend von Satz 2 mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden." (Zitat Ende)

    Ist doch alles klar - oder ?

    Dies ist die Regelung bei der Einkommensteuer. Mangels einer entsprechenden Regelung im Umsatzsteuergesetz wird für die Bewertung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage oft - aber halt fälschlicherweise auf die einkommensteuerlichen Werte abgestellt.


    Noch eins: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind nun wieder, wie früher betriebliche Fahrten. Diese unterliegen lediglich einer Abzugsbeschränkung. Hier dürfen nur 0,30 € (seit gestern wohl endlich auch rechtssicher rückwirkend) in Ansatz gebracht werden. Höhere Kosten sind nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Hier geht es um die Gleichbehandlung von Gewerbetreibenden, Selbständig tätigen und Arbeitnehmern. Der Diffbetrag zwischen den 0,03% x LP x Entfernungskm und dem bekannten Werbungskostensatz ist eine nichtabzugsfähige Betriebsausgabe. Auch dies ist umsatzsteuerlich zu würdigen.

    Beim Arbeitnehmer, der ein Fahrzeug vom AG gestellt bekommt, muss dieser auch nur diesen Differenzbetrag seinem persönlichen Steuersatz unterwerfen. Die 0,30 € können vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden.


    So jetzt reichts, über dieses blöde Thema könnte man noch weitere Seiten füllen.

    Ach nein eins muß noch sein: Ein Wirtschaftgut, dass zu mehr als 50% eigenbetrieblich genutzt wird, ist immer notwendiges Betriebsvermögen. Bei WG´tern die zu mehr als 10%-50% eigenbetrieblich genutzt werden, besteht eine Wahlrecht ob Betriebs- oder Privatvermögen. Hier ist seit 2005 die Zuordnung zum PV immer dann die bessere Lösung, wenn beim Verkauf des Fahrzeuges später ein Buchgewinn entsteht, sprich Verkaufspreis ist höher als theoretischer Buchwert. Dieser ist dann z.Zt noch steuerfrei.



    Grüße


    Bernd
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  20. #20
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Und nicht vergessen. Wenn Ihr mehrere Fahtrzeuge zu mehr als 50% betrieblich nutzt und kein Fahrtenbuch führt ist j e d e s mit 1% zu versteuern. Ein Gericht in Münster hat die die Anweisung des Finanzministers nachdem n u r das teuerste Fahrzeug mit 1% zu versteuern ist 2008 gekippt.

    Hatte gerade Steuerprüfung, haben nichts gefunden aber das war das Thema!

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