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  1. #21
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Um ein Fahrtenbuch so zu führen dass es auch die nächste BP übersteht muss man schon fast Beamter oder Frührentner mit viiiiiiiiel Zeit sein.

    Also nix für mich.

    Ich zahl brav meine 1% und gut ist.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  2. #22
    Wilde Amazone Avatar von karlhesselbach
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    Ich hatte voriges Jahr eine Lohnsteuerprüfung, bei der unter anderem auch die Fahrtenbücher geprüft wurden.

    Nachdem ich den besitz eines privatren Fahrzeuges nachweisen konnte,
    wurde das Fahrtenbuch anerkannt.

    Ich habe die letzten 6 Jahre einen ML jeden Tag 10 km für eine
    Fahrt zur Bank benutzt.

    War alles kein problem.
    Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
    Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören

    Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler

  3. #23
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    Original von karlhesselbach
    Ich hatte voriges Jahr eine Lohnsteuerprüfung, bei der unter anderem auch die Fahrtenbücher geprüft wurden.

    Nachdem ich den besitz eines privatren Fahrzeuges nachweisen konnte,
    wurde das Fahrtenbuch anerkannt.

    Ich habe die letzten 6 Jahre einen ML jeden Tag 10 km für eine
    Fahrt zur Bank benutzt.

    War alles kein problem.
    Kann ich bestätigen! Als ich Dich beim Schoppepetzer letztes Jahr in F getroffen habe warst Du nicht mit dem ML da.

    Braver Direktor!

  4. #24
    PREMIUM MEMBER Avatar von DaytonFan
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    ich nütze meinen pkw zu 90 % geschäftlich, da war mir die 1 % klausel einfach zu heftig. bin jetzt umgestiegen auf fahrtenbuch führen. finanzamt möchte aber jeden kilometer nachgewiesen und das nicht bloß 3 oder 6 monate. ich habe mir deshalb ein elektronisches fahrtenbuch ins auto einbauen lassen.

    http://travelcontrol.de/

    top geschichte . ich brauche bei privaten fahrten nur einen kleinen knopf drücken den rest macht das gerät. nur zu empfehlen und keinen ärger mehr mit dem finanzamt
    Gruß Tom

    http://i47.tinypic.com/23r4u8x.jpg

  5. #25
    Day-Date Avatar von Subdate300
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    Und beim führen eines Fahrtenbuches kann man dann nur den prozentual geschäftlichen Anteil absetzen...
    Wie ist das mit der Vorsteuer beim Kauf? Der Vorsteuer im laufenden Betrieb des Wagens?

    Werde am Montag zu meiner Tante am Finanzamt marschieren, die ist saunett und kenn sich aus... aber vorher würde ich nur gerne ein paar Infos haben, deshalb frage ich so doof

    Danke.
    Beste Grüße, Steff

  6. #26
    Original von Sub-Date

    "Meinen A6 wollte ich im Januar bei BMW in Zahlung geben...87k € waren Neupreis...39.000 km und 9 Monate später sollten es 38k € sein... "


    Bei 5.400 Euro Wertverlust pro Monat spielen 1.100 Euro Steuern doch überhaupt keine Rolle mehr.
    Kein Rabatt bekommen bei Audi?
    Lg Christian

  7. #27
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Original von Subdate300
    Und beim führen eines Fahrtenbuches kann man dann nur den prozentual geschäftlichen Anteil absetzen...
    Wie ist das mit der Vorsteuer beim Kauf? Der Vorsteuer im laufenden Betrieb des Wagens?

    Werde am Montag zu meiner Tante am Finanzamt marschieren, die ist saunett und kenn sich aus... aber vorher würde ich nur gerne ein paar Infos haben, deshalb frage ich so doof

    Danke.
    Verstehe ich das jetzt richtig: Du willst einen Tipp zur bestmöglichen Lösung bei der Versteuerung der Privatnutzung des Firmen PKW´s von Deiner Sachbearbeiterin im Finanzamt.


    Aber geh mal hin und schreib dann was die Dame meinte - ich schreib Dir dann was daran alles falsch ist - versprochen !


    Gruß


    Bernd
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  8. #28
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Original von Toppits
    Und nicht vergessen. Wenn Ihr mehrere Fahtrzeuge zu mehr als 50% betrieblich nutzt und kein Fahrtenbuch führt ist j e d e s mit 1% zu versteuern. Ein Gericht in Münster hat die die Anweisung des Finanzministers nachdem n u r das teuerste Fahrzeug mit 1% zu versteuern ist 2008 gekippt.

    Hatte gerade Steuerprüfung, haben nichts gefunden aber das war das Thema!
    Und das hat Dein Steuerberater so geschluckt ? Oder wurdest Du nicht beraten ?

    Na denn


    Mit dem Urteil kommen die LSt-Außenprüfer z.Zt. fast immer. Es handelt sich bis dato jedoch nur um die nicht höchstrichterlich bestätigte Rechtsauffassung eines Finanzgerichtes. Ein Anruf und das Thema war bis dato immer erledigt.


    Gruß


    Bernd
    Grüße

    Bernd

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  9. #29
    Day-Date Avatar von Subdate300
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    Original von Agent0815
    Original von Subdate300
    Und beim führen eines Fahrtenbuches kann man dann nur den prozentual geschäftlichen Anteil absetzen...
    Wie ist das mit der Vorsteuer beim Kauf? Der Vorsteuer im laufenden Betrieb des Wagens?

    Werde am Montag zu meiner Tante am Finanzamt marschieren, die ist saunett und kenn sich aus... aber vorher würde ich nur gerne ein paar Infos haben, deshalb frage ich so doof

    Danke.
    Verstehe ich das jetzt richtig: Du willst einen Tipp zur bestmöglichen Lösung bei der Versteuerung der Privatnutzung des Firmen PKW´s von Deiner Sachbearbeiterin im Finanzamt.


    Aber geh mal hin und schreib dann was die Dame meinte - ich schreib Dir dann was daran alles falsch ist - versprochen !


    Gruß


    Bernd

    Nein keine Tipps Ist mir auch klar, deswegen gibts ja Steuerberater. Aber ich wollte wissen, welche Auflagen etc. Denn sie bearbeitet die Sachen und wenn sie sagt ja, ist ja und wenn nein... Aber leider hatte ich kein Glück, denn sie darf keine Auskunft geben... blabla.

    Hab schon einen Termin mit meinem Steuerberater...

    Ich will die % Regel haben... das ist das Unkomplizierteste. Vielleich ein wenig teurer als mit Fahretenbuch, dafür habe ich keinen bürokratischen Aufwand eines zu führen. Das ist mir das Geld schon wert.

    Danke an Euch für Eure Berichte!
    Beste Grüße, Steff

  10. #30
    Yacht-Master Avatar von CHT
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    Das Thema mit der Lohnsteuerprüfung hab ich ganz einfach umgangen:

    Rechne die 1% + 0,03% wie oben beschrieben ab und zahle brav meine Steuer und die Prüfung im Unternehmen hat keine Beanstandung.

    Allerdings, in meiner privaten Einkommensteuer lege ich mein Fahrtenbuch bei, fein "säuberlich geschmiert" zum Nachweis der gefahrenen Kilometer aufgeteilt in geschäftlich, Wohnung-Arbeit und privat. Dazu gibt es dann als Anlage eine Vollkostenrechnung (gibt es als Ausdruck vom Steuerberater)

    Das klappt bei mir seit Jahren erfolgreich und die Erstattung würde locker für ne neue Krone reichen.
    mfg CHT = Claus


    Windows kostet Nerven, Linux kostet Zeit und Mac kostet Geld!

  11. #31
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Original von CDPoldi
    Original von Sub-Date

    "Meinen A6 wollte ich im Januar bei BMW in Zahlung geben...87k € waren Neupreis...39.000 km und 9 Monate später sollten es 38k € sein... "


    Bei 5.400 Euro Wertverlust pro Monat spielen 1.100 Euro Steuern doch überhaupt keine Rolle mehr.
    Kein Rabatt bekommen bei Audi?
    Was veranlasst Dich zu der Annahme ?
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  12. #32
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Original von CHT
    Das Thema mit der Lohnsteuerprüfung hab ich ganz einfach umgangen:

    Rechne die 1% + 0,03% wie oben beschrieben ab und zahle brav meine Steuer und die Prüfung im Unternehmen hat keine Beanstandung.

    Allerdings, in meiner privaten Einkommensteuer lege ich mein Fahrtenbuch bei, fein "säuberlich geschmiert" zum Nachweis der gefahrenen Kilometer aufgeteilt in geschäftlich, Wohnung-Arbeit und privat. Dazu gibt es dann als Anlage eine Vollkostenrechnung (gibt es als Ausdruck vom Steuerberater)

    Das klappt bei mir seit Jahren erfolgreich und die Erstattung würde locker für ne neue Krone reichen.
    Das funktioniert - ist aber nicht immer eine sinnvolle Lösung. Sollte jemand sozialversicherungspflichtig sein und nicht über der Beitragsbemssungsgrenze verdienen, geht der Sozialversicherungsanteil auf die PKW-Nutzung flöten, denn den bekommt man am Jahresende nicht zurückerstattet.

    Das eigentliche Problem ist jedoch nur verschoben. Wenn man Pech hat, sitzt auf dem ESt-Bezirk ein Sachbearbeiter, der u.U. noch genauer hinschaut als mancher LSt-Pürfer.


    Grüße


    Bernd
    Grüße

    Bernd

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