Meine Anfrage richtet sich an die Rechtsexperten:
Während eines Abrechnungszeitraumes wechselt in einer Mietwohnung der Mieter; es wird an den Heizkostenverteilern eine Zwischenablesung durchgeführt, damit 2 Heizkostenabrechnungen erstellt werden können. Dafür fallen Zusatzkosten seitens der Firma an, die die Heizkostenabrechnung erstellt. kann ich diese Kosten auf die Mieter (alter und neuer Mieter) umlegen oder habe ich sie selbst zu tragen und warum?
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09.03.2009, 17:10 #1
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umlagefähige Nebenkosten/ Frage an die Rechtsexperten
Holger P.
HALTE DURCH!!
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