Ergebnis 1 bis 15 von 15
  1. #1
    Sea-Dweller
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    Ist ein Steuerberater hier?

    Wie kann man die Rate für die degressive Abschreibung bei Immobilien ermitteln? Es geht um eine Wohnung, Bj.1980, die ich im Frühjahr 2007 erworben hatte. Sie ist seit Juni 2008 vermietet.

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    gar nicht. Ist nur noch linear mit 2% (im Privatvermögen) möglich.

    Zumindest nach deinen Angaben.
    Lieben Gruß René

  3. #3
    Sea-Dweller
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    Und wie rechnet man das linear? Nach dem Kaufpreis oder nach dem Verkehrswert?

  4. #4
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Ich kenn auch nur linear...

    Edit: Abschreibungen gehen nach dem KP- wie kommst Du denn auf das Brett Verkehrswert? Erbschaft?
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  5. #5
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Nur Kaufpreis, nix Verkehrswert.

    Und zwar:
    Kaufpreis + Notarkosten + Grunderwerbssteuer - Wert des Grundstückes (das sagt Dir Dein FA)

    Davon 2% p.a.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  6. #6
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    Original von ferryporsche356
    Nur Kaufpreis, nix Verkehrswert.

    Und zwar:
    Kaufpreis + Notarkosten + Grunderwerbssteuer - Wert des Grundstückes (das sagt Dir Dein FA)

    Davon 2% p.a.
    genau!

    * abgeschrieben werden kann nur der Gebäudewert.

    * Maßgeblich für die Feststellung des Gebäudewerts sind die Anschaffung- bzw. Herstellkosten...

    * solange du nicht nach IFRS bilanzierst, wird der Buchwert nur in Ausnahmefällen dem Verkehrswert entsprechen. Abgeschrieben wird immer auf den Buchwert. Ermittlung s.o.
    Martin

    Everything!

  7. #7
    Milgauss
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    Also bei der geometrisch-degressiven ist die Rate:

    Rate=Nennwert*i*(1-i)^(k-1) ; für das k-te Jahr

    i: Abschreibungsprozentsatz

    Und der Prozentsatz wäre:

    i=1 - n-te Wurzel aus(Kn/K0)

    Kn: Restwert
    Ko: Nennwert

  8. #8
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Original von Tonke
    Also bei der geometrisch-degressiven ist die Rate:

    Rate=Nennwert*i*(1-i)^(k-1) ; für das k-te Jahr

    i: Abschreibungsprozentsatz

    Und der Prozentsatz wäre:

    i=1 - n-te Wurzel aus(Kn/K0)

    Kn: Restwert
    Ko: Nennwert
    Sorry, das blick ich grad nicht.

    Aber es ist in der Realität einfacher.
    Ein Beispiel:
    Kaufpreis: 200
    + Steuer: 6
    + Notarkosten: 2
    - Grundstückswert: 50

    Abzuschreiben sind: 158.
    Davon 2% = 3,16 p.a.

    Fertig!


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  9. #9

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Original von ferryporsche356
    Original von Tonke
    Also bei der geometrisch-degressiven ist die Rate:

    Rate=Nennwert*i*(1-i)^(k-1) ; für das k-te Jahr

    i: Abschreibungsprozentsatz

    Und der Prozentsatz wäre:

    i=1 - n-te Wurzel aus(Kn/K0)

    Kn: Restwert
    Ko: Nennwert
    Sorry, das blick ich grad nicht.

    Aber es ist in der Realität einfacher.
    Ein Beispiel:
    Kaufpreis: 200
    + Steuer: 6
    + Notarkosten: 2
    - Grundstückswert: 50

    Abzuschreiben sind: 158.
    Davon 2% = 3,16 p.a.

    Fertig!
    Stimmt leider nicht ganz, da anteilige Erwerbsnebenkosten in deinem Beispiel ja auch das Grundstück an sich betreffen.

    Am einfachsten ist es den Bodenrichtwert dazu zu rate zu ziehen.

    Diesen in Relation mit dem Nettokaufpreis = x%

    Diesen %-Wert dann vom Bruttokaufpreis abziehen = AfA-BMG x2% (ggf. Anteilig falls nicht das ganze KJ)

    Dies ist i.d.R. die sauberste Alternative, sofern der Kaufpreis realitätsnah ist. Ansonsten müsste man Baukosten zu Grunde legen und diese mit dem Bodenrichtwert vergleichen um einen Grundstücksanteil zu definieren.

    Klar soweit? ;-)
    Lieben Gruß René

  11. #11
    Sea-Dweller
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    Themenstarter
    Danke an alle !

  12. #12
    Sea-Dweller
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    Fällt mir gerade noch ein: kann die gezahlte Maklercourtage auch zu den Kosten addiert werden oder nur Grundsteuer und Notarkosten?

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    gehört zu den AK (leider)

    sowie Gerichtskosten etv. Jedoch sind die Kosten für Kredite direkt als Aufwand abziehbar (Grundschuld)
    Lieben Gruß René

  14. #14
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    Hallo,

    das mit dem Bodenrichtwert ist nicht ganz zutreffend. Es wird in der Praxis häufiger so gemacht, es handelt sich um das s. g. Restwertverfahren, ist aber eigentlich nicht richtig. Der Bodenrichtwert ist in das Verhältnis zum Verkehrswert des Grdst. zu setzen. Bei sehr großen Grdst. kann die Aufteilung in Vorder / Hinterland eine Rolle spielen. Bei Erwerb unter nahen Angehörigen ggfs. auch Teilentgeltlichkeit.
    Bsp. zur Aufteilung:
    Bodenrichtwert 45
    Verkehrswert 200
    Bodenrichtwert = 22,5% des Verkehrswertes
    KP 100
    zzgl. Anschaffungsnebenkosten (Makler, Notar, Besichtigungsfahrten etc.) 10
    Summe 110
    abzgl. Grubo 22,5%= 22,5+ 2,25= 24,75
    Rest= BMG Gebäude
    Diese erhöht sich ggfs. um nachtr. HK / anschaffungsnahe Aufwendungen. Details sind zu komliziert. Hierzu gibt es ain ausführliches BMF-Schreiben. Einfach mal googeln.

    Im übrigen wird das Finanzamt Deine Werte schon überprüfen.
    Stefan

  15. #15
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    Nun ja, etwas anderes habe ich auch nicht geschrieben. Aber anhand deines Beispiels wird natürlich deutlicher was gemeint ist.
    Lieben Gruß René

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