Hallo,

das mit dem Bodenrichtwert ist nicht ganz zutreffend. Es wird in der Praxis häufiger so gemacht, es handelt sich um das s. g. Restwertverfahren, ist aber eigentlich nicht richtig. Der Bodenrichtwert ist in das Verhältnis zum Verkehrswert des Grdst. zu setzen. Bei sehr großen Grdst. kann die Aufteilung in Vorder / Hinterland eine Rolle spielen. Bei Erwerb unter nahen Angehörigen ggfs. auch Teilentgeltlichkeit.
Bsp. zur Aufteilung:
Bodenrichtwert 45
Verkehrswert 200
Bodenrichtwert = 22,5% des Verkehrswertes
KP 100
zzgl. Anschaffungsnebenkosten (Makler, Notar, Besichtigungsfahrten etc.) 10
Summe 110
abzgl. Grubo 22,5%= 22,5+ 2,25= 24,75
Rest= BMG Gebäude
Diese erhöht sich ggfs. um nachtr. HK / anschaffungsnahe Aufwendungen. Details sind zu komliziert. Hierzu gibt es ain ausführliches BMF-Schreiben. Einfach mal googeln.

Im übrigen wird das Finanzamt Deine Werte schon überprüfen.
Stefan