Hallo zusammen,
Auszug aus dem Netz:
Urteil: Ein ausziehender Mieter muss nicht für die Kosten einer Zwischenablesung aufkommen. Dies sind Kosten der Verwaltung, die in der Regel der Vermieter zu tragen hat.
Mieter, die aus einer Mietwohnung ausziehen, müssen nicht für die Kosten einer Zwischenablesung aufkommen. Eine so genannte Nutzerwechselgebühr geht nach Angaben des Immobilienportals Immoweld.de zu Lasten des Vermieters, entschied der BGH in einem Urteil (Az. VIII ZR 19/07).
Grund: Die Kosten für einen Zwischenablesung stellen keine Betriebskosten dar, sondern sind Kosten der Verwaltung. Und für die muss der Vermeiter immer selber aufkommen. Betriebskosten seien laut Gesetz nur Kosten, die dem Vermieter durch das Eigentum am und die Nutzung des Gebäudes regelmäßig entstehen. Eine Zwischenablesung bei einem Nutzerwechsel fällt aber immer nur einmal an - beim Auszug des Mieters. Ein Mieterwechsel und die damit verbundenen Kosten fallen grundsätzlich in den Risikobereich des Vermieters, argumentier der BGH.
Allerdings gibt es Ausnahmen, so der Richter, Mieter und Vermieter können ausdrücklich im Mietvertrag vereinbaren, dass der Mieter eine solche Zwischenablesung zu zahlen hat. Das war aber im verhandelten Fall nicht so. Der Vermieter muss jetzt rund 30 Euro Ablesegebühr aus eigener Tasche zahlen.
LG Manfred
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Baum-Darstellung
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09.03.2009, 18:12 #4
RE: umlagefähige Nebenkosten/ Frage an die Rechtsexperten
Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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