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  1. #1
    Milgauss
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    278

    umlagefähige Nebenkosten/ Frage an die Rechtsexperten

    Meine Anfrage richtet sich an die Rechtsexperten:
    Während eines Abrechnungszeitraumes wechselt in einer Mietwohnung der Mieter; es wird an den Heizkostenverteilern eine Zwischenablesung durchgeführt, damit 2 Heizkostenabrechnungen erstellt werden können. Dafür fallen Zusatzkosten seitens der Firma an, die die Heizkostenabrechnung erstellt. kann ich diese Kosten auf die Mieter (alter und neuer Mieter) umlegen oder habe ich sie selbst zu tragen und warum?
    Holger P.

    HALTE DURCH!!

  2. #2
    Kaerbu
    Gast
    Dabei handelt es sich um Verwaltungskosten. Diese muss der Vermieter tragen.

    Unter anderem hier nachzulesen:
    http://www.relaw.de/Mietrecht/Top_Th...en_keine_.html

    Google Suche über:
    http://www.google.de/search?hl=de&q=...n+mieter&meta=

  3. #3
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    1:
    Arbeitgeber und Vermieter haben grundsätzlich unrecht.
    Will sagen: Weder der alte noch der neue Mieter müssen das zahlen.

    2:
    Würd ich es auch freiwillig zahlen.
    Ein gutes Verhältnis mit einem Mieter ist Gold wert. Das wegen ein paar Euro zu belasten, nein, bringt nichts.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  4. #4
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    RE: umlagefähige Nebenkosten/ Frage an die Rechtsexperten

    Hallo zusammen,

    Auszug aus dem Netz:

    Urteil: Ein ausziehender Mieter muss nicht für die Kosten einer Zwischenablesung aufkommen. Dies sind Kosten der Verwaltung, die in der Regel der Vermieter zu tragen hat.

    Mieter, die aus einer Mietwohnung ausziehen, müssen nicht für die Kosten einer Zwischenablesung aufkommen. Eine so genannte Nutzerwechselgebühr geht nach Angaben des Immobilienportals Immoweld.de zu Lasten des Vermieters, entschied der BGH in einem Urteil (Az. VIII ZR 19/07).

    Grund: Die Kosten für einen Zwischenablesung stellen keine Betriebskosten dar, sondern sind Kosten der Verwaltung. Und für die muss der Vermeiter immer selber aufkommen. Betriebskosten seien laut Gesetz nur Kosten, die dem Vermieter durch das Eigentum am und die Nutzung des Gebäudes regelmäßig entstehen. Eine Zwischenablesung bei einem Nutzerwechsel fällt aber immer nur einmal an - beim Auszug des Mieters. Ein Mieterwechsel und die damit verbundenen Kosten fallen grundsätzlich in den Risikobereich des Vermieters, argumentier der BGH.

    Allerdings gibt es Ausnahmen, so der Richter, Mieter und Vermieter können ausdrücklich im Mietvertrag vereinbaren, dass der Mieter eine solche Zwischenablesung zu zahlen hat. Das war aber im verhandelten Fall nicht so. Der Vermieter muss jetzt rund 30 Euro Ablesegebühr aus eigener Tasche zahlen.


    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  5. #5
    Sea-Dweller Avatar von 2305
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    RE: umlagefähige Nebenkosten/ Frage an die Rechtsexperten

    Original von uhrenmaho
    Der Vermieter muss jetzt rund 30 Euro Ablesegebühr aus eigener Tasche zahlen.[/B]
    Na sowas aber auch

  6. #6
    Milgauss
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    Danke für die schnellen Antworten, hab emir bereits so etwas gedacht.
    Holger P.

    HALTE DURCH!!

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