die qualifizierte Antwort lautet: das kommt darauf an...
die Wohnung muss am Ende in das Vergleichsmietenschema bzw. ortsübliche Vergleichsmiete passen...
Ergebnis 1 bis 6 von 6
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06.03.2009, 11:18 #1
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Mieterhöhung, wie viel ist erlaubt?
Soviel ich weiss, sind ja 20% Mieterhöhung in 3 Jahren erlaubt.
Und bei Modernisierung mit Wohnwertverbesserung kann der Vermieter ja 11% der Kosten auf´s Jahr umlegen.
Darf er auch beides gleichzeitig?
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06.03.2009, 11:22 #2
RE: Mieterhöhung, wie viel ist erlaubt?
Martin
Everything!
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06.03.2009, 11:23 #3
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OK, wenn ich meine Miete plus die 20% nehme, dann bin ich knapp über den Mieten hier in der Gegend.
Dann kann er doch die 11% vergessen oder?
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06.03.2009, 19:05 #4
so einfach ist es nicht, er darf schon etwas über den Mietspiegel gehen...und dann ist es immer noch eine Frage der Ausstattung...
und wenn er Vergleichswohnungen findet, kann er sich auch vom Mietspiegel lösen...
auf der anderen Seite: die Gerichte sind mieterfeundlich und so ein Prozess kostet nicht die Wlt, und Mieterhöhungen haben oft Formfehler...gerade Mod-erhöhungen...
...also kannst du es auch mal drauf ankommen lassen...oder zum Mieterbund gehen und dich beraten lassen...Martin
Everything!
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06.03.2009, 19:19 #5
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Danke Ulrich
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06.03.2009, 20:20 #6
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