Dann würde ich ein nettes Schreiben aufsetzen und erklären das du versucht hast durch das einholen des KVA die Kosten für die gegnerische Versicherung zu minimieren. Und darauf verzichtet hast einen Gutachter deiner Wahl mit der Begutachtung zu beauftragen.. Hier hat die Versicherung locker 400€ gespart und ab 700€ Schaden darfst du ohne Probleme ein Gutachten erstellen lassen.
Diesen hätten sie bei fiktiver Abrechnung nämlich voll bezahlen dürfen
Plus den Anwalt worauf du ein Recht gehabt hättest...
Der nächste Schritt kann jetzt sein...
Du hast der Versicherung jetzt Deinen Schaden dargelegt durch den KVA !
Jetzt darf die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schicken und das FZG besichtigen
Und wenn der da war.....
Ich hab noch keinen Fall erlebt das dieser dann mit der Kalkulation über einem KVA der Werkstatt lag...
Und dann werden sie natürlich versuchen fiktiv auf Basis des eigenen Gutachten abzurechnen...
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31.10.2013, 16:59 #1
Frage Versicherungsschaden KFZ
Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Mir ist beim Einkaufen vor zwei Wochen jemand in mein geparktes Fahrzeug gefahren. Ein paar Schrammen hinten rechts, Zierleiste und Stoßfänger.
Positiv fand ich, dass er sich im Laden gemeldet hat, andere sind da auch einfach mal abgehauen.
Daten ausgetauscht, seine Versicherung rief mich an. Ich bekam eine Reparaturfreigabe, ein Gutachter sei nicht notwendig da der Schaden unter 2000,- liege.
Ich ab zu BMW. Da es sich um einen älteren Zweitwagen handelt an welchem mir Macken nicht so störend erscheinen wollte ich fiktiv abrechnen, sprich KVA einholen und Geld auszahlen lassen.
Dies sprach ich mit der Versicherung ab.
Heute kam nun die Abrechnung. Klar wurden einige Abzüge angesetzt welche ich auch fuer vollkommen i.O. halte.
Jedoch habe ich 10% fuer den KVA aus eigener Tasche vorgestreckt. Dieser wurde mit Verweis auf Paragraph 632 BGB abgelehnt, zu zahlen.
Dies kann ich nicht verstehen denn
1. auf welcher Basis soll fiktiv abgerechnet werden wenn nicht mit einem KVA
2. hatte ich bereits eine Reparaturfreigabe bis 2000,- EUR ohne SV
3. fallen keine Kosten für Ersatzwagen an wenn ich nicht reparieren lasse
Es geht um 140,- EUR (10% Reparatursumme).
Wie seht ihr das?
Danke und Euch einen feinen Abend wünscht der Ben...Geändert von benico (31.10.2013 um 17:02 Uhr)
"Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"
Gruß, Ben
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31.10.2013, 17:15 #2
Geändert von Waschi.1 (31.10.2013 um 17:21 Uhr)
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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31.10.2013, 17:18 #3
D. h, du würdest 1.260 € ausbezahlt bekommen?
Gruß Hans
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31.10.2013, 17:29 #4
Hole Dir noch die 30€ Porto/ Telefonkosten Pauschale... Dann hast nur noch 90€ Minus...
Hat die Werkstatt Verbringungskosten kalkuliert ?
Wenn Nein --> Verbringungskosten sind auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten..
Meist wird 1 Stunde berechnet !! Dann kannst du noch mal 80-90 € fordern...Geändert von Waschi.1 (31.10.2013 um 17:33 Uhr)
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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31.10.2013, 17:31 #5
Wenn es Dir ausschließlich um die 140€ Okken geht, mach denen klar, so wie es waschi geschrieben hat und verweise gerne darauf, das Du auch keine Probleme damit hast, weiterhin einen Anwalt zu konsultieren und die Angelegenheit an diesen abzutreten.
Damit sollte sich der Rest von alleine erledigen........__________________________________________
von mir aus......
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31.10.2013, 18:11 #6
Ich danke für die ersten Einschätzungen!
Grundsätzlich bin ich mit dem (nicht in Höhe des KVA aber ausreichend hoch) angesetzten Auszahlungsbetrag einverstanden...wenn die Kosten für den KVA übernommen werden.
Eine Pauschale für Telefon etc Kosten wurde bereits angesetzt/berücksichtigt.
Ich werde zunächst selbst aktiv werden denke ich und einenHinweis auf die nicht berücksichtigten Verbringungskosten und ggf anfallr dr Ersatzwagenkosten hinweisen mit der Bitte um Übernahme des KVA. Ansonsten würde ich die Sache meinem Awalt zur Prüfung übergeben. Hier entstehen mit aufgrund einer bestehenden RSV ohne SB keine Kosten aber ich habe auf die Latscherei keine Lust denn meine Zeit ist mir mehr Wer als 140,- EUR...Geändert von benico (31.10.2013 um 18:16 Uhr)
"Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"
Gruß, Ben
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31.10.2013, 18:17 #7
Sorry Schreibfehler, iphone...
"Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"
Gruß, Ben
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31.10.2013, 18:49 #8
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31.10.2013, 19:02 #9
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31.10.2013, 19:24 #10
Ersatzwagen steht Dir erst bei nach gewiesener Reparatur zu, das wirst du knicken können.
Verbringungskosten für ggf. lackierbare Teile können sie Dir ggf. Etwas abziehen, das wars dann aber auch gewesen.
Im übrigen können/ dürfen die Versicherer auch bei fiktiver Abrechnung die durchschnittlichen Reparaturkosten zur Abrechnung ansetzen.__________________________________________
von mir aus......
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31.10.2013, 19:25 #11
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31.10.2013, 19:31 #12
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31.10.2013, 19:34 #13
- Registriert seit
- 18.02.2004
- Ort
- Ditschiland
- Beiträge
- 27.238
Weil der Gutachter von der Versicherung beauftragt wird und du den KV selbst voreilig beauftragt hast.
Wer beauftragt zahlt.
Lass reparieren,denn hast du den Schaden erledigt oder nimm was dir angeboten wird,oder lass einen Gutachter der gegnerischen Versicherung kommen,jedoch wirst du damit wohl schlechter fahren.
Ansonsten versteheich nicht wirklich was du willst ;-)Geändert von hugo (31.10.2013 um 19:36 Uhr)
VG
Udo
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31.10.2013, 19:37 #14
Mein BMW Händler wollte auch mal 10% für'n KVA, ich sagte kein Problem, den nächsten Service lass ich dann mal woanders machen und siehe da, auf einmal ging es auch so.......
__________________________________________
von mir aus......
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31.10.2013, 20:04 #15
Warum voreilig? Ich schrieb, dass das Vorgehen mit der Versicherung abgestimmt war und kein Gutachter verlangt wurde.
Hätte ich die Zahlen würfeln sollen oder wie kommt man bei einer fiktiven Abrechnung an den Betrag?
Was ich mich noch frage ist, warum ich eine Reparaturfreigabe bekomme wenn dann nicht voll bezahlt wird? Hätte ich die Differenz tragen müssen?"Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"
Gruß, Ben
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31.10.2013, 20:26 #16
Nö, Reparaturfreigabe sagt doch schon das Wort, zur Reparatur freigegeben.
Du lässt ja aber nicht reparieren, sondern willst fiktiv abrechnen und sowas ist immer rein netto + diverse Abzüge.
Passt es Dir nicht, was ja bei sowas nicht selten ist, dann nachverhandeln oder Rechtsbeistand holen.
Ist ja alles legitim und rechtens, was mich persönlich stört ist, das oft bis auf den letzen Penny gefeilscht wird und sich selbst danach noch im Recht sieht noch mehr rauszupressen.
Fiktiv sagt doch auch hier das Wort: angenommen/ ausgedacht.........also nicht genau.__________________________________________
von mir aus......
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31.10.2013, 20:48 #17
Hm. Also ich bin niemand, der drückt, bis kein Saft mehr kommt; sowohl als Käufer/Kunde als auch Verkäufer! Wie ich schrieb bin ich mit dem angebotenen Betrag an sich d'accord. Ich will nur nicht so recht verstehen, warum die Basis einer fiktiven Auszahlung, der KVA also, vom Geschädigten selbst zu tragen ist, wo die Versicherung doch bei nicht Reparatur einige Vorteile hat. Und zur Abrechnung wird nunmal eine Basis (GA oder KVA) benötigt. Das wäre ja so, als müsse ich eine Voruntersuchung beim Arzt als gesetzlich Versicherter selbst zahlen, die eigentliche OP wird dann aber bezahlt.
Btw hat mein Freundlicher gesagt, dass sie bei Reparaturfreigaben sehr vorsichtig geworden sind und zunächst selbst einen KVA schicken, um das zum Schutz des Kunden nochmal absichern zu lassen.
Ein bisschen absurd ist das schon, oder?"Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"
Gruß, Ben
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31.10.2013, 21:45 #18
Das mag unverständlich sein, aber im Grunde wird ein Gutachten grundsätzlich gezahlt, da es zur Schadenfeststellung dient, dazu ist der Versicherer verpflichtet, basierend auf einen zertifizierten und zugelassenen Gutachter.
Ein KVA ist ein Stück Papier was Dir jeder in die Hand drücken kann.......
Es wird aber von Versicherer zu Versicherer auch den ein oder anderen geben, der Dir den KVA nach VORHERIGER Absprache bezahlt!__________________________________________
von mir aus......
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31.10.2013, 22:14 #19
Hatte ich so verstanden, hab ich aber nicht schriftlich. Da gehen Sender und Emfänger wieder in unterschiedliche Richtungen...morgen werde ich angreifen
Danke vorerst für die Tipps!"Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"
Gruß, Ben
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01.11.2013, 10:32 #20
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ich habe eben mit meiner jovialen Art und einem Anruf eine für mich befriedigende Lösung herbei führen können. Die Erwähnung der ein oder anderen Sache schien Wunder zu wirken... Auch Danke Eures inputs. Stark, vielen Dank.
Ich hätte mit Anwalt sicher noch etwas mehr gekonnt aber die Rennerei muss ich mir dann für nen Hunni nicht antun und leben und leben lassen muss sein. Mein Sohn hat heute Geburtstag und er bekommt den telefonisch erwirkten "Mehrerlös" on top in seine Spardose! So hat sich der Einsatz doppelt gelohnt...
Euch ein schönes Wochenende,
BenGeändert von benico (01.11.2013 um 10:38 Uhr)
"Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"
Gruß, Ben
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