Was auf dem Kontoauszug steht dürfte egal sein.
Dafür gibt es ja eine Lohnabrechnung. Und dort muss es aufgeschlüsselt sein.
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Thema: Arbeitsrecht?
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26.02.2009, 12:13 #1
Arbeitsrecht?
Hallo zusammen,
keine Ahnung, ob das in Arbeitsrecht fällt oder in eine andere Sparte ...
Wenn eine Gehaltszahlung nicht "alleinig" angewiesen wird, sondern inklusive eine anderen Zahlung (Reisekosten, Spesen, ...) - muss dann nicht zumindest das Gehalt im Überweisungstext ausgewiesen werden?
Hintergrund: Ich kriege seit diesem Monat "Lohn/Gehalt" inklusive Reisekostenrückerstattung überwiesen. Davon steht aber nichts auf dem Kontoauszug. "Lohn/Gehalt" ist also laut Überweisung einfach mehr geworden, aber das ist doch so nicht korrekt?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das OK ist. Aber das ist nur ein Bauchgefühl.
Sind hier Auskenner unterwegs, die mir Gerichtsurteile um die Ohren hauen können?
Danke!Es grüßt der Stephan
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26.02.2009, 12:21 #2Gruß, Hannes
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26.02.2009, 12:41 #3
Also ich denke, wenn Du dadurch keinen Nachteil erleidest, sollte das o.k. sein.
Manche bekommen ihr Gehalt ja auch in bar, also entscheidend ist, was auf der Abrechnung steht.Viele Grüße, Manuel
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26.02.2009, 13:48 #4
ich kriege auch immer nur einen Betrag mit Standardverwendungszweck Gehalt ausgezahlt...in der Abrechnung werden dann Reisekostenerstattungen, Prämien, Nachbelastungen etc fein säuberlich aufgedröselt....
Martin
Everything!
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26.02.2009, 13:58 #5
Kann den anderen nur zustimmen. Wichtig ist was auf der Lohnabrechnung des AG steht.
Gruss Wolfgang
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26.02.2009, 14:08 #6
OK, danke an alle
Es grüßt der Stephan
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