Hallo Leute,
ich frage Euch hier als komplett Unwissender.
Wenn in Firmen Kurzarbeit als "lebensrettende" Maßnahme eingesetzt wird, bekommen die Mitarbeiter auch weniger Gehalt. Wer bezahlt den Ausgleich, wenn es sowas überhaupt gibt.
Macht das dann das Arbeitsamt, muss man das beantragen, geht das von alleine?
Gott sei dank bin ich nicht in der Situation... noch nicht, aber wer weiß was die Zukunft bringt.
Es geht um einen sehr guten Freund. Er wollte sich im Netz schlau machen, aber er fand anscheinend nichts genaues dazu... also dachte ich, ich frage meine Freunde ausm Forum![]()
Danke im Voraus für Eure Antworten!
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20.01.2009, 10:15 #1
Wie ist das mit Kurzarbeit und Gehaltsausgleich?
Beste Grüße, Steff
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