Es gibt momentan 3 verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen.

1. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung
Die beträgt 3675,- Euro /Monat

2. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung Westdeutschland
Die beträgt 5.400 Euro /Monat

3. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung Ostdeutschland
Die beträgt 4550 Euro /Monat.

Entscheidend ist die BBG für die Rentenversicherung.

Wer also mehr als 5400(West) oder 4550(Ost) verdient bekommt nur 60/67% der Differenz zwischen
Netto (ist) und Netto (berechnet von der BBG)

Für Feiertage gibt es übrigens kein Kurzarbeitergeld.