Es gibt momentan 3 verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen.
1. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung
Die beträgt 3675,- Euro /Monat
2. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung Westdeutschland
Die beträgt 5.400 Euro /Monat
3. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung Ostdeutschland
Die beträgt 4550 Euro /Monat.
Entscheidend ist die BBG für die Rentenversicherung.
Wer also mehr als 5400(West) oder 4550(Ost) verdient bekommt nur 60/67% der Differenz zwischen
Netto (ist) und Netto (berechnet von der BBG)
Für Feiertage gibt es übrigens kein Kurzarbeitergeld.
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21.01.2009, 11:10 #11Sub-DateGast
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