Original von murphys law

Wie schätzt Ihr die rechtliche Lage ein?

§ 823 BGB
Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Zitat aus der Kommentierung:
Um Schadensersatz (Schadenersatz) geltend machen zu können, ist die Kenntnis der jeweiligen Rechte notwendig, die nach Gesetz oder Vertrag diesen Ausgleich der Verletzung des Rechts auf Zufriedenheit ermöglichen. In den meisten Fällen sind den Betroffenen ihre wichtigsten Rechte nicht bekannt, weshalb es in vielen Fällen zu Schäden bei der Rechtsverwirklichung kommt und Schadensersatz (Schadenersatz) nur unvollständig, wenn überhaupt stattfindet.

Das Blöde ist nur, dass das BGB nicht in Holland gilt....