Original von reno114
Rolex kann die uhr nicht einbehalten? sie können höchstens die hiesige Polizei verständigen. Die überprüft die seriennr. im Sachfahndungssystem....dies ist EUROPAWEIT! falls ausgeschrieben von Spanien??
->Sicherstellung zur Beweissicherung bzw. Klärung der Eigentumsverhältnisse.

Erstmal bist DU eigentümer. nicht Rolex oder sonst wer. Du hast n kaufvertrag der von deiner seite...deinem wissen ordentlich zustande gekommen ist.
Weiß zwar nicht wie das in Deutschland genau ist, denke aber ähnlich wie bei uns und da wird man als Käufer einer gestohlenen Uhr eben grundsätzlich gerade nicht Eigentümer sondern bestenfalls Besitzer, wenn man die Uhr in Händen hält, was aber keinem Recht sie behalten zu dürfen gleich kommt.

Eigentümer wirst Du nur dann bei solch einem Gegenstand, wenn Du ihn von einem befugtem Gewerbsmann (also Geschäft), bei einer öffentlichen Vesteigerung (nicht ebay) oder vom Vertrauensmann des Eigentümers kaufst.

Inwiefern im vorliegenden Fall wirklich bei einem befugten Gewerbsmann gekauft wurde, kann ich nach dem vorliegenden Sachverhalt allerdings nicht abschließend beantworten