wenn bei mir einer ein Auto kauft mit X% bekommt er diese nicht auch auf die Serviceleistungen auch wenn er gleich noch Winterräder und z.Bsp. eine AHZV montieren lässt. Nachlaß gibts aufs Auto nicht auf Service der Werkstatt.
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29.12.2008, 16:14 #1
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Juristischer Rat gefragt : wie definiert man "Einkaufswert" ?
Ich habe folgendes Problem bzw. benötige juristischen Rat zu folgendem Sachverhalt :
Wir haben uns bei Kibek Gardinen nähen lassen. Der von uns an Kibek zu zahlende Rechnungsbetrag liegt für die Gardinen sowie dem Nähen der Stoffe, also Material und Arbeitslohn bei über 1K.
Nun ist uns vor den Feiertagen ein Weihnachtsgutschein der Firma Kibek ins Haus geflattert, der bei einem "Einkaufswert" von über 900 Euro eine Gutschrift auf den Rechnungsbetrag von 250 Euro ausweist, einlösbar bis spätestens 31.12.08.
Ich wollte die Rechnung heute bei Kibek bezahlen und bin froher Erwartung mit meinem Gutschein in die Fachabteilung. Dort hat man mir jedoch erklärt, dass der Gutschein in der Höhe nicht anzusetzen ist, da ich lediglich Gardinen im Wert von 514 Euro gekauft habe, der durcxh den Arbeitslohn enstandene Differenzbetrag von ca 800 Euro sei für den Gutschein nicht relevant.
Ist das so korrekt ?
Ich bin der Meinung, bei Kibek die Gesamtleistung in Höhe von > 1K eingekauft zu haben, letzendlich zahle ich ja auch die gesamte Summe und nicht die Näharbeit gesondert oder gar an einen Sub der Fa. Kibek.
Kann mir jemand hierzu fachlich zur Seite stehen ?
Danke
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29.12.2008, 16:20 #2was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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29.12.2008, 16:40 #3
Was steht denn genau auf dem GS drauf ist für die Juristen vielleicht auch von Bedeutung???
Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
„Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
Phil Taylor "The Power"
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29.12.2008, 19:42 #4KaerbuGast
Hast Du auf der Rechnung Stoff und Arbeiten getrennt ausgewiesen, oder hast Du einfach Gardinen für über 1K gekauft?
Sollte letzteres der Fall sein, käme ich mir mit dem Gutschein vera... vor. Der Einkaufswert läge in dem Fall für Dich >900,-- Euro.
cardealer
Bei einem Auto wird Material und Montage nicht getrennt auf der Rechnung ausgewiesen. Du gewährst Rabatt auf das "Komplettpaket" Auto, entsprechend den fertig genähten Gardinen.
So würde ich das sehen.
Ich würde dem Inhaber meinen Unmut kundtun, vielleicht geht ja was auf die freundliche Art. Rechtlich würde ich das ganze auf sich beruhen lassen.
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29.12.2008, 19:47 #5
man sollte das zwingend bis zum BGH durchklagen...schon aus Prinzip...
Martin
Everything!
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29.12.2008, 19:51 #6
wenn ich fertige gardinen kaufe, dann kaufe ich auch fertige gardinen - oder ist das juristisch nicht so?
ist doch kein bastelladenVielen Dank
Jörg
Teenager in depressive Stimmung zu versetzen, ist wie Fische aus einem Faß zu angeln - (c) Bart Simpson
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29.12.2008, 20:01 #7
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Themenstarter
Danke für die Antworten.
Also, auf dem Gutschein steht:
Weihnachtsgutschein im Wert von 250 Euro, einzulösen ab einem Einkaufswert von 900 Euro.
Und in der Rechnung sind Stoff und Arbeitslohn in getrennten Positionen ausgewiesen, aber habe ich nicht ein Paket, inkl. einer Dienstleistung, eingekauft ?
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29.12.2008, 20:10 #8
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Du hast die Gardinen für unter 900 gekauft; das andere sind individuelle Zusatzleistungen
vielleicht kannst Du Dich ja gütlich auf Anrechnung des halben Gutscheins einigen....
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29.12.2008, 21:20 #9
Im Sinne der Vertragsfreiheit kann das Unternehmen grundsätzlich ja die Gutscheinbedingungen mehr oder weniger nach Gutdünken festlegen. Gibt es keine weiteren Ausführungen auf dem Gutschein? Denn dann hängt im Ernstfall der Erfolg von der Interpretation des Wortes "Einkaufswert" durch ein Gericht ab. Vielleicht gibt's ja dazu auch schon Judikatur - aber da ist ein deutscher "Kollege" wohl der richtige Ansprechpartner
Und sonst gilt ...
Original von Mawal
man sollte das zwingend bis zum BGH durchklagen...schon aus Prinzip...Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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29.12.2008, 21:26 #10
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29.12.2008, 21:36 #11
Unter Bauernfängerei abhaken.
HarryHarry
"Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"
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29.12.2008, 22:13 #12StefanSGast
Ich weiss gar nicht warum Ihr Euch hier so aufregt.
Es gibt einen Warengutschein für Waren die über 900.-€ bei Kibek gekauft wurden und das ist natürlich ohnen etweiligen Dienstleistungen.
Ist doch ganz klar formuliert......
Dienstleistungen ist doch kein Warenwert, ich bin zwar kein Jurist....aber ich kann lesen
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29.12.2008, 22:18 #13KaerbuGast
"Warenwert" lese ich aber jetzt auch zum ersten Mal, bin auch kein Jurist.
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29.12.2008, 22:48 #14
Hast Du mal die AGB von Kibek gelesen?
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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30.12.2008, 02:13 #15
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Original von Alfafahrer
Danke für die Antworten.
Also, auf dem Gutschein steht:
Weihnachtsgutschein im Wert von 250 Euro, einzulösen ab einem Einkaufswert von 900 Euro.
Und in der Rechnung sind Stoff und Arbeitslohn in getrennten Positionen ausgewiesen, aber habe ich nicht ein Paket, inkl. einer Dienstleistung, eingekauft ?
Auf dem Gutschein steht aber vermutlich nicht, daß die Gutschrift auch rückwirkend gewährt wird - und da sehe ich den eigentlichen "casus cnaxus".
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30.12.2008, 06:27 #16Original von StefanS
Dienstleistungen ist doch kein Warenwert, ich bin zwar kein Jurist....aber ich kann lesenHarald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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30.12.2008, 06:54 #17
Fakt ist: ein Laden, der mir zu Weihnachten einen Gutschein zukommen läßt und sich hinterher hinter Spitzfindigkeiten verkriecht, damit er ihn nicht einzulösen braucht, hätte mich zum letzten mal gesehen. Hier wurde wesentliches nicht begriffen.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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30.12.2008, 07:25 #18Original von Donluigi
Fakt ist: ein Laden, der mir zu Weihnachten einen Gutschein zukommen läßt und sich hinterher hinter Spitzfindigkeiten verkriecht, damit er ihn nicht einzulösen braucht, hätte mich zum letzten mal gesehen. Hier wurde wesentliches nicht begriffen..
Gruß,
Peter.
US Navy Seals like this
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30.12.2008, 09:06 #19Original von Kaerbu
cardealer
Bei einem Auto wird Material und Montage nicht getrennt auf der Rechnung ausgewiesen. Du gewährst Rabatt auf das "Komplettpaket" Auto, entsprechend den fertig genähten Gardinen.was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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30.12.2008, 09:09 #20
Guten Morgen allerseits,
macht mal langsam. Der Begriff "Einkaufswert" scheint nicht definiert zu sein. Wikipedia fragt mich, ob ich "Einkaufskorb" meine.
Beim Einkauf gehe ich in den Laden, nehme was aus dem Regal oder lass mir was empfehlen, bezahle und gehe raus. Juristen würden hier von einem Kaufvertrag sprechen, ergo gibt es auch einen Einkaufswert in Euronen. So wie ich es beim TS gelesen habe, hat er was gekauft, was dann nachträglich noch bearbeitet wurde. Damit wird dann ein Werkvertrag daraus, die Kohle die dann für das Gesamtpaket fliesst ist der Werklohn. Wie schon geschrieben, Dienstleistung. Damit ist der Käufer zum Auftraggeber geworden und der Einkaufswert wäre bei spitzfindiger Betrachtung Null Euro.
Damit ist der Vorhangdealer vermutlich juristisch auf der sicheren Seite. Was die Beteiligten dann nachher unter Wahrung der höflichen Umgangsformen untereinander ausmachen, steht auf einem anderen Blatt.
Einfach nur meine Meinung. Hoffe geholfen zu haben.Grüße, Sebastian
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