Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 27
  1. #1
    Gesperrter User
    Registriert seit
    12.04.2006
    Beiträge
    218

    Juristischer Rat gefragt : wie definiert man "Einkaufswert" ?

    Ich habe folgendes Problem bzw. benötige juristischen Rat zu folgendem Sachverhalt :

    Wir haben uns bei Kibek Gardinen nähen lassen. Der von uns an Kibek zu zahlende Rechnungsbetrag liegt für die Gardinen sowie dem Nähen der Stoffe, also Material und Arbeitslohn bei über 1K.
    Nun ist uns vor den Feiertagen ein Weihnachtsgutschein der Firma Kibek ins Haus geflattert, der bei einem "Einkaufswert" von über 900 Euro eine Gutschrift auf den Rechnungsbetrag von 250 Euro ausweist, einlösbar bis spätestens 31.12.08.
    Ich wollte die Rechnung heute bei Kibek bezahlen und bin froher Erwartung mit meinem Gutschein in die Fachabteilung. Dort hat man mir jedoch erklärt, dass der Gutschein in der Höhe nicht anzusetzen ist, da ich lediglich Gardinen im Wert von 514 Euro gekauft habe, der durcxh den Arbeitslohn enstandene Differenzbetrag von ca 800 Euro sei für den Gutschein nicht relevant.
    Ist das so korrekt ?
    Ich bin der Meinung, bei Kibek die Gesamtleistung in Höhe von > 1K eingekauft zu haben, letzendlich zahle ich ja auch die gesamte Summe und nicht die Näharbeit gesondert oder gar an einen Sub der Fa. Kibek.
    Kann mir jemand hierzu fachlich zur Seite stehen ?

    Danke

  2. #2
    officially certified Avatar von cardealer
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    FoxClub Eastside
    Beiträge
    6.934
    wenn bei mir einer ein Auto kauft mit X% bekommt er diese nicht auch auf die Serviceleistungen auch wenn er gleich noch Winterräder und z.Bsp. eine AHZV montieren lässt. Nachlaß gibts aufs Auto nicht auf Service der Werkstatt.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  3. #3
    Mil-Sub Avatar von miboroco
    Registriert seit
    09.03.2005
    Beiträge
    14.856
    Was steht denn genau auf dem GS drauf ist für die Juristen vielleicht auch von Bedeutung???
    Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
    „Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
    Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
    Phil Taylor "The Power"

  4. #4
    Kaerbu
    Gast
    Hast Du auf der Rechnung Stoff und Arbeiten getrennt ausgewiesen, oder hast Du einfach Gardinen für über 1K gekauft?

    Sollte letzteres der Fall sein, käme ich mir mit dem Gutschein vera... vor. Der Einkaufswert läge in dem Fall für Dich >900,-- Euro.

    cardealer
    Bei einem Auto wird Material und Montage nicht getrennt auf der Rechnung ausgewiesen. Du gewährst Rabatt auf das "Komplettpaket" Auto, entsprechend den fertig genähten Gardinen.

    So würde ich das sehen.

    Ich würde dem Inhaber meinen Unmut kundtun, vielleicht geht ja was auf die freundliche Art. Rechtlich würde ich das ganze auf sich beruhen lassen.

  5. #5
    GODFATHER Avatar von Mawal
    Registriert seit
    24.12.2004
    Beiträge
    20.100
    Blog-Einträge
    27
    man sollte das zwingend bis zum BGH durchklagen...schon aus Prinzip...
    Martin

    Everything!

  6. #6
    Freccione Avatar von time4web
    Registriert seit
    24.11.2005
    Beiträge
    6.046
    wenn ich fertige gardinen kaufe, dann kaufe ich auch fertige gardinen - oder ist das juristisch nicht so?

    ist doch kein bastelladen
    Vielen Dank
    Jörg

    Teenager in depressive Stimmung zu versetzen, ist wie Fische aus einem Faß zu angeln - (c) Bart Simpson

  7. #7
    Gesperrter User
    Registriert seit
    12.04.2006
    Beiträge
    218
    Themenstarter
    Danke für die Antworten.

    Also, auf dem Gutschein steht:
    Weihnachtsgutschein im Wert von 250 Euro, einzulösen ab einem Einkaufswert von 900 Euro.

    Und in der Rechnung sind Stoff und Arbeitslohn in getrennten Positionen ausgewiesen, aber habe ich nicht ein Paket, inkl. einer Dienstleistung, eingekauft ?

  8. #8
    Gesperrter User
    Registriert seit
    24.02.2006
    Beiträge
    2.689
    Du hast die Gardinen für unter 900 gekauft; das andere sind individuelle Zusatzleistungen

    vielleicht kannst Du Dich ja gütlich auf Anrechnung des halben Gutscheins einigen....

  9. #9
    Mil-Sub Avatar von newharry
    Registriert seit
    15.04.2004
    Ort
    Wien
    Beiträge
    11.999
    Im Sinne der Vertragsfreiheit kann das Unternehmen grundsätzlich ja die Gutscheinbedingungen mehr oder weniger nach Gutdünken festlegen. Gibt es keine weiteren Ausführungen auf dem Gutschein? Denn dann hängt im Ernstfall der Erfolg von der Interpretation des Wortes "Einkaufswert" durch ein Gericht ab. Vielleicht gibt's ja dazu auch schon Judikatur - aber da ist ein deutscher "Kollege" wohl der richtige Ansprechpartner

    Und sonst gilt ...

    Original von Mawal
    man sollte das zwingend bis zum BGH durchklagen...schon aus Prinzip...
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

  10. #10
    Deepsea Avatar von artbroker
    Registriert seit
    13.03.2006
    Beiträge
    1.515
    wusste doch das bei kibek was faul ist :-))

  11. #11
    Freccione Avatar von Knipser
    Registriert seit
    11.04.2005
    Beiträge
    5.060
    Unter Bauernfängerei abhaken.

    Harry
    Harry

    "Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"

  12. #12
    StefanS
    Gast
    Ich weiss gar nicht warum Ihr Euch hier so aufregt.

    Es gibt einen Warengutschein für Waren die über 900.-€ bei Kibek gekauft wurden und das ist natürlich ohnen etweiligen Dienstleistungen.

    Ist doch ganz klar formuliert......

    Dienstleistungen ist doch kein Warenwert, ich bin zwar kein Jurist....aber ich kann lesen

  13. #13
    Kaerbu
    Gast
    "Warenwert" lese ich aber jetzt auch zum ersten Mal, bin auch kein Jurist.

  14. #14
    Moderator Avatar von MacLeon
    Registriert seit
    16.01.2006
    Beiträge
    10.465
    Blog-Einträge
    1
    Hast Du mal die AGB von Kibek gelesen?
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  15. #15
    Sea-Dweller
    Registriert seit
    10.12.2004
    Ort
    Shangri-La
    Beiträge
    947
    Original von Alfafahrer
    Danke für die Antworten.

    Also, auf dem Gutschein steht:
    Weihnachtsgutschein im Wert von 250 Euro, einzulösen ab einem Einkaufswert von 900 Euro.

    Und in der Rechnung sind Stoff und Arbeitslohn in getrennten Positionen ausgewiesen, aber habe ich nicht ein Paket, inkl. einer Dienstleistung, eingekauft ?
    Natürlich hast Du > 900 EUR eingekauft, deshalb kannst Du versuchen, den Gutschein einzulösen.
    Auf dem Gutschein steht aber vermutlich nicht, daß die Gutschrift auch rückwirkend gewährt wird - und da sehe ich den eigentlichen "casus cnaxus".

  16. #16
    Mil-Sub Avatar von newharry
    Registriert seit
    15.04.2004
    Ort
    Wien
    Beiträge
    11.999
    Original von StefanS
    Dienstleistungen ist doch kein Warenwert, ich bin zwar kein Jurist....aber ich kann lesen
    Hast Du jetzt so nen Gutschein vor Dir liegen oder wie? "Warenwert" kam bisher im Thread nicht vor. Wenn Du keinen Gutschein vor Dir liegen hast dann wärst Du zumindest ein guter Anwalt - im Brustton der Überzeugung vorgetragen und vielleicht glaubt's Dir ja die gegenseite ohne nochmals selbst nachzulesen
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

  17. #17
    Endgegner Avatar von Donluigi
    Registriert seit
    11.05.2005
    Ort
    Dorfi
    Beiträge
    47.841
    Blog-Einträge
    47
    Fakt ist: ein Laden, der mir zu Weihnachten einen Gutschein zukommen läßt und sich hinterher hinter Spitzfindigkeiten verkriecht, damit er ihn nicht einzulösen braucht, hätte mich zum letzten mal gesehen. Hier wurde wesentliches nicht begriffen.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  18. #18
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
    Registriert seit
    28.11.2005
    Ort
    Oberland
    Beiträge
    2.107
    Original von Donluigi
    Fakt ist: ein Laden, der mir zu Weihnachten einen Gutschein zukommen läßt und sich hinterher hinter Spitzfindigkeiten verkriecht, damit er ihn nicht einzulösen braucht, hätte mich zum letzten mal gesehen. Hier wurde wesentliches nicht begriffen.
    Exactly .
    Gruß,
    Peter.

    US Navy Seals like this

  19. #19
    officially certified Avatar von cardealer
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    FoxClub Eastside
    Beiträge
    6.934
    Original von Kaerbu
    cardealer
    Bei einem Auto wird Material und Montage nicht getrennt auf der Rechnung ausgewiesen. Du gewährst Rabatt auf das "Komplettpaket" Auto, entsprechend den fertig genähten Gardinen.
    ich sags mal so wenn man keine Ahnung hat besser mal nix schreiben.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  20. #20
    GMT-Master Avatar von bass
    Registriert seit
    10.12.2008
    Ort
    Rheinland
    Beiträge
    484
    Guten Morgen allerseits,

    macht mal langsam. Der Begriff "Einkaufswert" scheint nicht definiert zu sein. Wikipedia fragt mich, ob ich "Einkaufskorb" meine.

    Beim Einkauf gehe ich in den Laden, nehme was aus dem Regal oder lass mir was empfehlen, bezahle und gehe raus. Juristen würden hier von einem Kaufvertrag sprechen, ergo gibt es auch einen Einkaufswert in Euronen. So wie ich es beim TS gelesen habe, hat er was gekauft, was dann nachträglich noch bearbeitet wurde. Damit wird dann ein Werkvertrag daraus, die Kohle die dann für das Gesamtpaket fliesst ist der Werklohn. Wie schon geschrieben, Dienstleistung. Damit ist der Käufer zum Auftraggeber geworden und der Einkaufswert wäre bei spitzfindiger Betrachtung Null Euro.

    Damit ist der Vorhangdealer vermutlich juristisch auf der sicheren Seite. Was die Beteiligten dann nachher unter Wahrung der höflichen Umgangsformen untereinander ausmachen, steht auf einem anderen Blatt.

    Einfach nur meine Meinung. Hoffe geholfen zu haben.
    Grüße, Sebastian



    The road to hell is paved with good intentions.

Ähnliche Themen

  1. "*****KEINE HOTLINKS!*****" Wie wird das denn genau definiert???
    Von ehemaliges mitglied im Forum Off Topic
    Antworten: 20
    Letzter Beitrag: 25.02.2009, 15:03
  2. Rat zu Autofinanzierung gefragt
    Von KINI im Forum Off Topic
    Antworten: 17
    Letzter Beitrag: 05.11.2008, 17:59
  3. Uhrwerkkunde gefragt!
    Von falkenlust im Forum Rolex - Tech-Talk
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 08.09.2007, 14:19

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •