steven_79

Halbwissen ist schlimmer als gar nichts wissen. (Chinesisches Sprichwort)

Der Schadensersatz gegenüber der Mutter begründet sich auf den § 823 BGB!
(nennt man auch deliktische Haftung)

Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) regelt das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer.
Einen direkten Regulierungsanspruch gegenüber dem Versicherer liegt hier nicht vor.
Dies würde z.B. zu bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zutreffen. (Pflichtversicherung).

Ich glaube es hilft uns hier aber auch nicht weiter, wenn wir um Paragraphen und Gesetze streiten.


Gruß
Auto