Original von blarch
Eben ... ich bin kein Rechtsexperte, aber wenn ich ein Logo abfotografotografiere sollte es etwas anderes sein, als wenn ich das Logo 1:1 z.B. von der Homepage "ausborge".

Ich kann ja auch eine 4711 Flasche fotografiere die mein Eigentum ist und ich dieses Foto ins Internet stelle sollte es meiner Meinung nach keine Probleme geben.
Wenn du Händler des Produkts bist und das Foto verwendest um den Umsatz des Herstellers zu steigern, wird dir bestimmt nix passieren

Wenn das Bild jedoch in einem unangemessem Rahmen ( was das ist, bestimmt der Rechteinhaber alleine und ggf. das Gericht) verwendest, bekommst du trotz des selber gemachten Bildes Probleme, da das Logo immer noch dem Rechteinhaber gehört.