Eben ... ich bin kein Rechtsexperte, aber wenn ich ein Logo abfotografotografiere sollte es etwas anderes sein, als wenn ich das Logo 1:1 z.B. von der Homepage "ausborge".

Ich kann ja auch eine 4711 Flasche fotografiere die mein Eigentum ist und ich dieses Foto ins Internet stelle sollte es meiner Meinung nach keine Probleme geben.