Jau, Marcus hat Recht. Ich würde mich aber nicht unbedingt auf die € 100,--Grenze verlassen, da kommt man auch drumrum.
Kurz: Jeder Rechteinhaber hat das Recht, zu bestimmen, wo und durch wen sein Logo verwendet wird. Wenn es jemand ohne die Zustimmung des Rechteinhabers als Logo benutzt, greift er in diese (Bestimmungs-)Rechte des Inhabers ein. Dieser kann dann die Unterlassung verlangen.
Ergebnis 1 bis 17 von 17
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08.12.2008, 10:31 #10"I swear it's oregano, officer!"
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