Wenn der gewährte Resturlaub vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses wegen Krankheit nicht genommen werden kann, hat dann der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld und Urlaubsabgeltung?
So wie ich das Urlaubsgesetz verstehe, habe ich meinen Teil erfüllt und der Arbeitnehmer bekommt eine Bescheinigung über den gewährten und (nicht) genommenen Urlaub. Der Arbeitnehmer war auch keine vollen 6 Monate bei mir beschäftigt.

Bevor ich jetzt aufs Arbeitsgericht gehe, könnte mir ein Rechtskundiger schnell sagen, ob ich total auf dem Holzweg bin?

Vielen Dank.