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  1. #21
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Ich finde gut, dass man auch z.B. gegen entgangenen Gewinn etwas unternehmen kann... wenn man denn will.

    In meinem Laden passiert das glücklicherweise ca. zwei mal im Jahr, also nicht besonders oft, aber dennoch immer ärgerlich:

    Wir verkaufen etwas, setzen einen Vertrag auf, beide Seiten unterschreiben... und eine Woche später kommt das Storno.

    Mal fällt erst dann auf dass doch kein Geld da ist, dann plötzlich ist jemand anderes billiger (hätte man nicht vorher vergleichen können ), bla bla bla.

    Das ist schon jedes mal zu K O T Z E N

    Verträge sind dazu da um gehalten zu werden.
    Ich habe kein Mitleid mit den Idioten die sich nicht an Verträge halten.

    Um nichts anderes geht es auch hier.

    Nicht falsch verstehen. Wenn ihm die Uhr wirklich runtergefallen ist und er mir z.B. sogar ein Foto der defekten Uhr zeigt, dann würde ich sicherlich nichts tun um ihm das Leben noch schwerer zu machen. Aber oftmals sind es eben einfach nur billige Ausreden.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  2. #22
    Freccione
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    Also nur um das nochmal klar zu machen. Es ist nichts dergleichen passiert. Das mit der Uhr war nur ein Beispiel für das Forum, er hat es mit einer Weinflasche erklärt.

    Ich sehe das nämlich wie Gerhard, verstehe auch nicht wieso man da, wo man doch als Verkäufer quasi Pech hatte, auch noch bestraft wird. Aber ich sehe schon, das kann mir keiner logisch erklären, bin wohl mit einem unjuristischen Verstand gesegnet...
    Gruß, Christian
    ------------------------------------------

  3. #23
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    doch, das kann man schon logisch erklären:

    es kommt darauf an, wie im vertrag der übergang des risikos für die ware geregelt ist.

    wenn drin steht, mit vertragsunterfertigung geht das risiko über, dann muss er dir eine um 5k besorgen oder die differenz zahlen.

    wenn drin steht, mit übergabe geht das risiko über, dann sind wir bei den ganzen gedanken, die hier gemacht werden: verschulden, gattung oder stückschuld, etc.

    und wenn nix drin steht, dann geht das risiko dann über, wie es das BGB vorsieht. aber das muss ein dt jurist sagen, da bin ich mit meinem latein am ende...
    Grüße -- Jürgen


  4. #24
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    er hat es mit einer Weinflasche erklärt.
    Typisch Juristen, alles Alkoholiker.
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  5. #25
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    Hier ist mal ein nettes Urteil bezüglich entgangenem Gewinn. Die Bucht gibt da einiges her

    Auch wenn hier einige Sachen dazu kommen, das Grundsätzliche, also Kaufvertrag und nicht geliefert (weil erst irrtümlich verkauft und dann angeblich defekt) , ist hier auch vorhanden

    http://www.aufrecht.de/index.php?id=5286

  6. #26
    logisch ist es schon:

    du bist angestellter und wirst mit uhren bezahlt.

    dein monatsgehalt eine gmt wert 3000€

    dein arbeitgeber lässt die uhr bevor er sie dir übergibt im flur liegen und die tür offenstehen fliegt dann für 2 wochen in urlaub und als er zurückkommt ist die uhr weg und er kann dir dein monatsgehalt nicht mehr übergeben.

    du musst aber deine frau und kinder vom erlös dieser uhr ernähren.

    jetzt würdest du ja auch nicht auf die idee kommen zu sagen, ach der hat eben pech gehabt, tut mir wirklich leid für ihn dann verkauf ich jetzt mein haus.

    jetzt haben wir einen gewerblichen händler, der ein gutes geschäft gemacht hat und eine uhr für 3000€ unter marktwert gekauft hat. dieser muss auch seine familie von der differenz ernähren. warum sollte er schlechter gestellt sein als der andere.

    abzustellen ist bei der ganzen geschichte auf das vertretenmüssen. der verkäufer hat das positive interesse nur dann zu ersetzen wenn er fahrlässig oder vorsätzlich den untergang der sache herbeigeführt hat.

  7. #27
    Sea-Dweller Avatar von HorstDJ
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    Original von NicoH
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    er hat es mit einer Weinflasche erklärt.
    Typisch Juristen, alles Alkoholiker.
    Irgendwie müssen sie ja ihr schlechtes Gewissen beruhigen... :twisted:

    Liebe Grüße

    Stefan
    „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg’ auch keinem andern zu“


  8. #28
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Ich greif den Ursprungsfall nachmal auf.

    Ich verkauf meine Uhr an A. jetzt fällt mir die Uhr wirklich runter. Ich muss A Schadenersatz leisten. Das ist ja nun Mal Fakt.

    Übernimmt das eigentlich mene Haftpflichtversicherung ? Die ist doch zuständig, wenn ich jemand anderes Schaden zufüge, oder nicht ?

  9. #29
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    Original von Ingo.L
    Hier ist mal ein nettes Urteil bezüglich entgangenem Gewinn. Die Bucht gibt da einiges her

    Auch wenn hier einige Sachen dazu kommen, das Grundsätzliche, also Kaufvertrag und nicht geliefert (weil erst irrtümlich verkauft und dann angeblich defekt) , ist hier auch vorhanden

    http://www.aufrecht.de/index.php?id=5286
    Ich habe das Urteil mal gelesen und auch verstanden.

    Dennoch ist es komisch, dass es keine Regelung gibt, die greift wenn etwas wirklich kaputt gegangen ist. Das wollte der Verkäufer ja auch nicht. Dann hat nur der den Schaden, und nicht der Käufer, das empfinde ich als ungerecht.

    Das ich nicht hingehen kann, erst dem A etwas für 50% unter Marktwert verkaufen, dann sagen das ist mir zu billig, ud an B zu vollem MArktwert verkaufen, dasist mir auch klar....
    Gruß, Christian
    ------------------------------------------

  10. #30
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    Aber mir fällt gerade noch ein Vorfall aus der ebaysteinzeit ein, der gründete sich auch auf den Schadensersatzanspruch.

    Vor vielen Jahren habe ich in der Bucht ein älteres Tafelservice verkauft, für läppische 60 Mark.

    Ein paar Tage danach bekam ich eine Mail von der Käuferin, das Service ist angekommen, aber ein paar Teile seien kaputt. Sie forderte mich auf Ersatz zu leisten und falls mir das nicht möglich sei, ihr den Kaufpreis für ein gleichwertiges "ANTIKES" Geschirr zu erstattten. Ein Service wie es ihr verkauft habe, wäre 800.- Mark wert. Die Summe sollte ich bei der Post als Transportschaden anmelden und ihr das Geld dann überweisen.

    Ich hab mal in die Bewertungen der Tante geschaut und gesehen, das die sich auf Porzellaneinkäufe spezialisiert hat. Mit ein paar Verkäufern, die der Tante ebenfalls was verkauft haben, habe ich Kontakt aufgenommen und festgestellt, dass es ihnen so ergangen war wie mir.

    Ich hab ihr dann gemailt, das ich kein Interesse an einem Versicherungsbetrug habe und wenn sie auf einer Regulierung besteht, werde ich Anzeige erstatten. Danach war Ruhe.

  11. #31
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Original von Ingo.L
    Übernimmt das eigentlich mene Haftpflichtversicherung ? Die ist doch zuständig, wenn ich jemand anderes Schaden zufüge, oder nicht ?
    Ganz schwierige Frage und so pauschal nicht eindeutig zu beantworten. Bevor Du sie wegschickst, ist es ja noch Deine eigene Uhr. Fremdes Eigentum hast Du dort noch nicht beschädigt.

    Der Käufer hätte weiterhin einen Lieferungsanspruch gegen Dich.

    In gewissen Fallkonstellationen könnte es eine Haftpflicht übernehmen - auch wenn ich denke, dass diese nur für so genannte deliktische Ansprüche aufkommt. Aber dafür müsste man sich wieder auskennen.

    Darüber machen wir uns gemeinsam Gedanken, wenn es soweit ist
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  12. #32
    Viel Rauch um nichts! Viel blbl, Fakten müssen her und nicht Meinungen wie es sich der eine oder andere denkt...
    Ich schau den Leuten immer auf´s Handgelenk. Meistens werde ich jedoch enttäuscht.

  13. #33
    Yacht-Master
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    die Uhr (Rolex) möchte ich sehen, die so runterfällt und dann Schrott ist ???
    Gruss Mike

    116710

  14. #34
    Day-Date Avatar von acid303
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    also, schaut einfach mal hier:
    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...368133,00.html

    denke jetzt ist alles klaro, oder?! oder kennt niemand mehr den fall vor glaube ich 2-3 jahren, als ein bauer einen mähdrescher für 1 euro eingestellt hatte und der dann für ein paar hundert euro verkauft wurde. der wollte ihn dann auch net rausrücken weil weit unter wert, der käufer hat geklagt und der verkäufer musste dann mehrere tausend euro schadenersatz zahlen (wie oben die differenz zum tatsächlichen wert, der damals wohl im 5-stelligen bereich lag)
    Gruss Monty

  15. #35
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    Unglaublich. Schadensersatz für entgangenen Gewinn....aber eine Grundsatzdiskussion über Werte soll das hier nicht werden...
    Gruß, Christian
    ------------------------------------------

  16. #36
    Yacht-Master Avatar von mephisto_4711
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    naja, es kann ja auch so sein das dem K wirklich ein schaden entstanden ist. was wenn du die uhr schon and einen anderen fuer 8500 euro verkauft haettest.

    Frank

  17. #37
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    LOL - Ein Vertrag per Fax?

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  18. #38
    Gesperrter User
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    ...ist ein kaufvertrag zustande gekommen....433ff...eher nein....oder doch dann eher unmöglichkeit als anspruchsgrundlage
    .....das mit dem schadensersatz ist vollkommener nonsens.....dein kumpel sollte eher dachdecker werden..........

  19. #39
    PREMIUM MEMBER Avatar von joo
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    Interessantes Thema.

    Man muss nicht zwingend entgangener Gewinn sagen, aber z. B. entstandener Verlust.

    Dem Käufer lönnte ein Stück an Lebensqualität verloren gehen, hervorgerufen durch den nicht zustande gekommenen Eigentumserwerb.

    Das wäre der Fall, wenn der Käufer sich für 5 K die D kaufen kann und für 8 K eben nicht, weil ihm dafür z. B. das Geld fehlen würde.

    .
    Gruß joo
    .


  20. #40
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Original von Marci
    ...ist ein kaufvertrag zustande gekommen....433ff...eher nein....oder doch dann eher unmöglichkeit als anspruchsgrundlage
    .....das mit dem schadensersatz ist vollkommener nonsens.....dein kumpel sollte eher dachdecker werden..........
    Kannst Du mir erklären, warum KEIN Kaufvertrag abgeschlossen worden sein soll?
    Beste Grüße,
    Marcus


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