Hallo Leute,
meine Mutter hat mir neulich mit einem abstehenden Nietenknopf Ihrer Jeans tiefe Kratzer ins Autoleder gemacht. Das Ganze (550 € Schaden) wurde Ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet und jetzt warte ich auf Regulierung.
Jetzt meine Frage an Euch: Bin ich verpflichtet den Schaden reparieren zu lassen oder kann ich mir auch den Schadensbetrag abzüglich MwSt ausbezahlen lassen?
Gruß+Danke vorab!
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Baum-Darstellung
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09.11.2008, 18:17 #1
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Pflicht zur Reparatur bei Haftpflchtversicherungen?
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