(verspätete Korrektur...)Original von Charles.
Da muss eben jeder selber schauen, dass er nicht gephisht wird. Oder eben keine elektronischen Konten führen mit soviel Geld drauf.
Wenn die GmbH an die Uhr kommt, was kaum je der Fall sein wird, kann sie diese verwerten.
Anders wäre wohl kein Handelsverkehr mehr möglich.
Einen Anwalt braucht's wohl erst, wenn eine Klage vorliegt. Sonst zahlt man für nichts.
So meine Einschätzung.
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08.11.2008, 18:41 #8
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