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  1. #1
    Freccione
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    Juristische Frage

    Habe mal eine Frage an die Juristen hier....geht um eine Sache die ich nicht verstehe.

    Ein Freund (er studiert Jura) hat mir folgendes erzählt, konnte mir meine Rückfrage aber nur mit, das ist halt so, beantworten:

    Ich kann eine neue Daytona für 5000 Euro kaufen. Ich mache den Kaufvertrag per Fax, dem VK fällt die Uhr hin bevor wir das Geschäft persönlich abwickeln konnten, sie ist Schrott. Jetzt kann ich vom VK verlangen mir die Uhr zu ersetzen, auch wenn er dafür 8000 Euro zahlen muss.

    Er sagt das sei Schadensersatz, der Schaden sei die mir entgangene Ersparnis. Ich sag, Pech gehabt....wenn überhaupt Schadensersatz dann zB dafür das ich extra nach Hamburg oder woanders hin gefahren bin.

    Kann mir jemand sinnvoll erklären warum man da Schadensersatz bekommen soll, wo doch jemand ganz anderem der Schaden entstanden ist?

    edit: es ist rein theoretisch,, nichts dergleichen ist passiert, ich finde es nur interessant und das Gesetz in meinen Augen völlig sinnfrei.
    Gruß, Christian
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  2. #2
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Nun, Dir ist schon ein Schaden entstanden: Du kriegst in ganz Deutschland keine Dytona für 5k sondern musst 8k zahlen, also beträgt Dein Schaden 3k.

    Edit: Der Sinn dahinter ist wohl, dass sich der Verkäufer viel zu leicht aus für ihn schlechten Geschäften "rauslügen" kann.


    Beste Grüße,
    Charly

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  3. #3
    Freccione
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    Ja, das sagt er ja auch. Aber ich hab doch gar keinen Schaden. Der ist doch nur virtuell, oder seh ich das falsch?

    Ich finde das ist voll ungerecht für den Verkäufer. Seine Uhr ist kaputt und er muss auch noch mir 3k Euro zaheln. Das ist doch dann doppelt doof für den einen, und praktisch für mich, denn dann hab ich ja quasi überall ne Daytona für 5k Euro...

    edit: Zum Sinn, das mag ja eine möglich Erklärung sein, aber es trifft ja dann auch die, die vielleicht in finanzieller Not etwas unter Marktwert verkaufen wollten um es schneller loszukriegen, und dann auch doppelt bestraft werden...

    Ich weiß schon warum ich kein Jurist geworden bin, mein Gott ist das kompliziert...
    Gruß, Christian
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  4. #4
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  5. #5
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Wenn Du einen Vertag gemacht hast, dann muss er liefern. Du hast sehrwohl einen Schaden.

    Siehe auch mein Edit im Post vorher.


    Beste Grüße,
    Charly

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  6. #6
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Eben, wofür wären Verträge sonst da?
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  7. #7
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Welchen Schaden hat er denn? Ein Fax für 0.20€ verschickt, das ist sein Schaden.

    Privatverkauf oder? Oder gewerblich?
    Michael

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  8. #8
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Anders rum:

    Du verkaufst eine D für 12k. Ihr macht einen Vertrag und beide unterschreiben. 2 Tage später ruft er an und sagt dass er die D nicht mehr will.

    Du sagst: Mir ist kein Schaden entstanden, bis auf ein Blatt Papier, eine halbe Stunde Zeit und ein bisschen Tinte.

    Ich sage: Dir sind 4k Schaden entstanden.

    Jetzt klar?


    Beste Grüße,
    Charly

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  9. #9
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Nein! Auch hier ist mir privat kein Schaden entstanden.

    Schaden würde mir allerdings entstehen, wenn ich meine wertvollen Nerven nach diesem Rücktritt in die Recherche meiner Juristischen Optionen vergeuden würde!

    Diesen Schaden gilt es lebenslänglich zu Begrenzen!
    Michael

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  10. #10
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    DOCH! Und zwar ziemlich genau 4 Tausend Euro Schaden.

    Entgangener Gewinn.



    Ich gebs auf.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    ohne deutscher jurist zu sein:

    ich denke, dass es darauf ankommen wird, wann gemäß kaufvertrag das risiko und das eigentum übergehen. wenn nichts geregelt ist, müsste sich das aus dem BGB ergeben...
    Grüße -- Jürgen


  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Original von ferryporsche356
    DOCH! Und zwar ziemlich genau 4 Tausend Euro Schaden.

    Entgangener Gewinn.



    Ich gebs auf.
    nicht aufgeben! so ist es!
    Grüße -- Jürgen


  13. #13
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    Original von Passion
    Schaden würde mir allerdings entstehen, wenn ich meine wertvollen Nerven nach diesem Rücktritt in die Recherche meiner Juristischen Optionen vergeuden würde!

    Diesen Schaden gilt es lebenslänglich zu Begrenzen!
    Da gebe ich Dir allerdings Recht.

    Lieber ne schnelle Abschrift als lange Ärger.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  14. #14
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    RE: Juristische Frage

    Ob der Vetrag jetzt über FAX oder durch ebay zustande kommt ist schnuppe.

    Und in der Bucht gab's immer mal wieder welche, die versucht haben, nicht zu liefern, weil der Auktionspreis zu niedrig war. Die Begründung war fast immer, der Artikel sei nach Ablauf der Auktion kaputt gegangen.

    Vor Gericht wurden die meisten zu Schadensersatz verdonnert. Zu dem Thema gibts jede Menge Urteile zu ergoogeln.

  15. #15
    Mil-Sub Avatar von miboroco
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    das ist halt so















    Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
    „Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
    Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
    Phil Taylor "The Power"

  16. #16
    Freccione
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    Jaja, ich kann das theoretisch verstehen, und ich habe mir von Ihm auch die Vorschriften zeigen lassen.

    Dennoch kapier ich nicht wie man, wo doch für den Käufer gar nichts passiert ist, da einen Schadensersatzanspruch draus ableitet. Natürlich verstehe ich das er dadurch weniger gespart hat, aber da sag ich, hätte er das Angebot nicht gesehen hätte er gar nicht gewusst wieviel er sparen könnte, hätte zum LP gekauft und wäre auch glücklich gewesen.

    Das wäre ja so wie wenn einer Schadensersatz bekäme weil Ihm niemand ins Auto gefahren ist....
    Gruß, Christian
    ------------------------------------------

  17. #17
    Irgendwie sind diese Fragestellungen heutzutage typisch, jeder ist nur auf seinen Vorteil bedacht, und alles wird auch nur noch juristisch gesehen. Kein Wunder, dass die rein theoretische Abmahnwelle so 'in' ist und so merkwürdige Blüten treibt.

    Solange dem Käufer kein wirklicher Schaden entstanden ist, sehe ich auch keinen Grund für Schadensersatz, wenn also noch kein Geld geflossen ist. Etwas anders sieht es für mich aus, wenn ich Aufwendungen hatte, also zu irgend einem entfernten Übergabeort gefahren bin. Dann würde es schon allein die Fairnis gebieten, dass der Verkäufer diese Kosten ersetzt.

    Aber das ist meine persönliche Sicht der Dinge. Manche machen sich tatsächlich einen Spaß daraus, alles, aber wirklich alles, erst mal juristisch zu klären, der Mensch tritt hinter Recht haben und Recht bekommen zurück.

    Übrigens geht das nicht gegen den Trheadstarter, es sind allgemeine Überlegungen über das Zusammenleben der Menschen.
    77 Grüße!
    Gerhard

  18. #18
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Also wenn "gar nichts passiert ist" gleichbedeutend damit ist, dass Du für eine Uhr 3.000 Euro mehr bezahlen musst.




    Aber für mich ist jetzt wirklich Schluss.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  19. #19
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Original von siebensieben
    .....
    Aber das ist meine persönliche Sicht der Dinge. Manche machen sich tatsächlich einen Spaß daraus, alles, aber wirklich alles, erst mal juristisch zu klären, der Mensch tritt hinter Recht haben und Recht bekommen zurück.

    Übrigens geht das nicht gegen den Trheadstarter, es sind allgemeine Überlegungen über das Zusammenleben der Menschen.
    Ohne meine AdvoCard sag ich jetzt nix mehr. Klär das mit meinem Anwalt

  20. #20
    Freccione Avatar von JakeSteed
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    Mit entgangenem Gewinn hat die Situation nichts zu tun. Wir reden hier von Schadensersatz ( auf positives Interesse ) statt der Leistung wegen nachträglicher Unmöglichkeit im juristendeutsch.

    Rein theoretisch hat Dein Jurastudent recht. In der Praxis wird Derartiges aber wohl kaum passieren.

    Erstens wir ein Händler keine Daytona für 5000 anbieten. Es sei denn sie sieht aus, als wäre ein Panzer drübergefahren.

    Zweitens wird der Händler AGBs haben, in denen er seine Haftung ( für fahrlässiges Handeln ) beschränkt. Er ist zwar nach wie vor für grob fahrlässiges Handeln verantwortlich, aber da er nicht in der Beweislast ist, endet die Geschichte spätestens hier.

    Drittens müsste es sich glaub ich noch um eine Stückschuld und nicht um eine Gattungsschuld gehandelt haben bzw. es müsste konkretisiert worden sein, aber da blick ich gerade nicht mehr so richtig durch. Ist ja auch schon etwas her.

    Der interessierte Hobby-Jurist merkt: Das deutsche Schuldrecht ist klapperhart und einzigartig!


    Also Mund abwischen und 8 Mille für die Daytona abdrücken!
    Gruß, Hubertus


    Be excellent to each other!

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