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  1. #1
    Submariner
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    kein Kamin was kann ich machen

    Ich lebe seit 1979 in einer Wohnung und nun habe ich beschlossen einen Schwedenofen aufzustellen da meine neue E-Heizung ein ziemlicher dreck ist
    Am Freitag war der Schornsteinfeger bei mir weil ich den Schwedenofen anschließen will.
    Natürlich muss es gemeldet werden und ersticken will ich ja auch ned
    Beim kontrollieren des Kamines ist uns aufgefallen das dieser um gute 10cm versetzt ist.
    Er ist nur mit der Putzfeder (3cm stark) durchgekommen.
    Mit einem Wort kann ich mir den Ofen abschminken ist nur gut das ich ihn schon gekauft habe (wurde bereits storniert)
    Ein ausfräsen ist unmöglich lt. Kehrmeister da der Kamin zu sehr versetzt ist.
    Kann ich auf eine Mietminderung pochen
    Wenn ja wieviele Jahre zurück kann ich diese einfordern
    Frechheit sag ich nur das ärgert mich total

  2. #2
    Freccione Avatar von hoppenstedt
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    Ich verstehe - ehrlich gesagt - nur, dass Du in der Wohnung wohnst, seit du 6 Jahre alt bist, und dass es aus irgendwelchen Gründen unmöglich ist, den Kamin 10cm zu versetzen.

    Warum ist es dann gut, dass du ihn bereits gekauft hast? Und warum - wiederum - hast du das dann storniert? Ich meine, wenn es gut ist...

    --> ?
    Für mehr Zeit würde ich alle meine Uhren hergeben.
    Beste Grüße: Alfred


  3. #3
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    Ich verstehe nicht was man da an Miete mindern soll?

    Ich kann mir auch nicht am Schlafzimmerfenster einen Balkon anbauen und kann auch die Mitete deshalb nicht mindern... die Welt ist ungerecht.

    Knall deinen Vermieter auf die Liste derer, die dich am Arsch lecken können und gut ist´s

  4. #4
    Hast Du (oder haben Deine Eltern) die Wohnung gemietet mit der verbrieften Möglichkeit, einen Kamin anschließen zu können? Wenn nein, vergiss das ganze.
    77 Grüße!
    Gerhard

  5. #5
    Daytona Avatar von Salamander
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    Zur Sache mit der Mietminderung kann ich nichts sagen aber ich könnte vielleicht bei dem Problem mit dem Kamin helfen.

    Komme aus ner Dynastie von Kaminkehrern (4 Generationen und ich hab damit gebrochen ) und habe daher beste Kontake.

    Wenn du hilfe brauchst meld dich einfach.
    Christoph

    "I hate being Bi-Polar. Its awesome"

  6. #6
    Submariner
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    In der Wohnung sind 36 Parteien und zweien einer davon bin ich ist es nicht möglich mit Festbrennstoffen zu heizen.
    Morgen ruf ich bei der Siedlungsgenossenschaft an und wer Ihnen das mal unterbreiten.
    Bin gespannt was ich als Antwort bekomme

  7. #7
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Das hätte wahrscheinlich so oder so der erste Schritt sein sollen.
    Dort anrufen und sich erkundigen.
    Wenn es heisst, ja du kannst/darfst mit Kamin heizen, dann hast du sicher gute Karten, ansonsten...
    lg Michael


  8. #8
    Freccione Avatar von hoppenstedt
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    Die Vorgehensweise finde ich - soweit nachvollziehbar - etwas wirr.

    Deshalb fasse ich zusammen, was ich verstanden habe:

    Du, TS, hast demnach als erstes einen Kamin gekauft, lässt ihn - offenbar unverrückbar - in die Wohnung stellen, stellst dann fest, dass er nicht zu versetzen ist, willst darüber Klage führen und entdeckst jetzt, nachdem Du 29 Jahre in der Wohnung wohnst und den Kamin ohne Rücksprache mit dem Vermieter in die Wohnung gestellt hast, dass du gar nicht mit Festbrennstoffen heizen darfst.

    Kommt das so hin? Na dann: Viel Erfolg.

    Für mehr Zeit würde ich alle meine Uhren hergeben.
    Beste Grüße: Alfred


  9. #9
    Submariner
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    Ähh ne der Kamin (Rauchfang) steht da seit 1979 und wurde damals versetzt aufgemauert
    Ich will nun einen Ofen anschließen und das kann ich nicht weil ich es vom Schornsteinfeger nicht darf weil der Durchgang von 140mm auf 40mm verjüngt

  10. #10
    Submariner
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    Original von THX_Ultra
    Wenn es heisst, ja du kannst/darfst mit Kamin heizen, dann hast du sicher gute Karten, ansonsten...
    Ja sicher darf ich das ist ja mein Recht auch so wie die anderen 15 die mit Festbrennstoffen heizen

  11. #11
    Administrator Avatar von PCS
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    Muss denn normal nicht eh erst der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden,
    ehe man so ein Ding versucht anzuschließen? Ist zumindest bei uns so.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  12. #12
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Wenn der Schornsteinfeger sagt es geht nicht, dann geht das nicht, denn der muss jede Feuerstelle abnehmen da kann auch der Vermieter nix machen, außer umbauen. Zumindest in D.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  13. #13
    Mil-Sub Avatar von niksnutz
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    Original von paddy
    Wenn der Schornsteinfeger sagt es geht nicht, dann geht das nicht, denn der muss jede Feuerstelle abnehmen da kann auch der Vermieter nix machen, außer umbauen. Zumindest in D.
    kenne ich auch nur so.
    Gruss michael

    last 6

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von Gertschi
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    Ich würde bei Genossenschaft anfragen, ob Du e i n e n Kamin verwenden darfst (noch nichts sagen, dass Du bereits einen gekauft hast). Bei positiver Antwort lässt Du Dir das schriftlich bestätigen. Am besten Du machst die Anfrage per e-mail...

    Lass eine Woche nach der Antwort vergehen und melde Dich dann mit Deinem Problem....
    Gertschi

    Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa

  15. #15
    Ich glaube, es müsste erst mal die Fragestellung ein wenig präzisiert werden.
    77 Grüße!
    Gerhard

  16. #16
    Comex Avatar von The Banker
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    Original von miles
    In der Wohnung sind 36 Parteien und zweien einer davon bin ich ist es nicht möglich mit Festbrennstoffen zu heizen.



    Ja sicher darf ich das ist ja mein Recht auch so wie die anderen 15 die mit Festbrennstoffen heizen
    Also in Deiner Wohung sind 36 Parteien (voll, oder ) und von zweien bist Du einer, wo nicht mit Festbrennstoffen heizen kann.
    Doch halt; die anderen 15 machen das ?

    Ich komme da jetzt nicht mehr ganz mit. Kannst Du das Ganze nicht mal leicht verständlich als Kartoon aufbereiten ?
    Beste Grüße, Thilo

  17. #17
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Der ein oder andere Punkt würde evtl. auch schon helfen.

    Was ist denn los mit dir, Ronny?
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  18. #18
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    Der Kamin seiner Wohnung verläuft so schief, das er von seiner Wohnung aus keinen Abzug für den Ofen anschliessen kann.

    Resultat: Pech gehabt.



    Schau halt mal ob man es baulich begradigen lassen kann, muss aber die Hausverwaltung (In dem Fall: Eigentümer) machen....vielleicht gehört es ja einer mieterfreundlichen Genossenschaft. Ob es ein Baumangel ist? Für den Eigentümer: Ja, für den Mieter: Nein Reklamiere halt und lass deinen Charme spielen....

  19. #19
    Was heißt denn, der Kamin "läuft schief"? Kann mir das immer noch nicht vorstellen. Nur das: Der Schornstein verläuft nicht genau da, wo er seinen Ofen gerne hätte. Oder so ähnlich.
    77 Grüße!
    Gerhard

  20. #20
    Submariner
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    Also da ich mir 100% sicher bin das in diesem Forum keine dummen Menschen unterwegs sind geh ich mal davon aus das Ihr hier alle unbedingt einen Cartoon von mir sehen wollt,
    anders kann ich mir die Antworten nicht erklären

    So sollte es sein:


    So ist es bei mir


    Ich brauche keine Einverständnis der Genossenschaft ich kann tun was ich will bzgl. der Heizart.

    Heute war ich dort und nun setzt sich der Schornsteinfeger mit der Genossenschaft in Verbindung.
    Jetzt heist es abwarten und warmen Tee trinken

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