Original von badi
... und jetzt kommt der Unterschied:

Bei meiner Versicherung sind eben die Uhren nicht als Wertsachen deklariert und tauchen überhaupt nicht auf.

Bei mir steht: "Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin..."

Und deswegen ist es in meinem Fall so, dass Uhren eben keine Wertsachen sind sondern gewöhnlicher Hausrat" und dementsprechend ohne Entschädigungsgrenze abgesichert sind.

Es ist wohl in der Tat so, dass es hier von Versicherung zu Versicherung unterschiede gibt.
Es gibt nicht nur Unterschiede von Versicherung zu Versicherung, sondern hängt auch vom Vertrag, bzw. dessen Alter ab.

In meinem Allianzvertrag steht:

§ 19 Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
(1) Wertsachen sind
a) Bargeld;
b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
Wertpapiere;
c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Autographen,
Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,
Graphiken und Plastiken) sowie nicht in c) genannte
Sachen aus Silber;
e) sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten),
jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
(2) Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall
auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme
begrenzt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
(3) Ferner ist für Wertsachen, die sich außerhalb verschlossener
mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht
von 200 kg und auch außerhalb eingemauerter...........

Also Kopf hoch.



Gruß

Stefan