Hmmm - das mit den Neupreis und dem Wiederbeschaffungswert macht mir Sorge.

Bei 'ner 666 hilft der damalige, wie auch der heutige NP einer Sub ja nicht wirklich über'n Berg

Ob man da wohl generell einen Wiederbeschaffungswertanspruch durchsetzen kann?

Vom fast dunklen NOK
ciao Uwe