Original von uhrenmaho
Original von immo123
Original von uhrenmaho
Original von AndreasL
Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?
Da kann ich auch nicht ganz folgen.

Mein Hausrat inkl. Uhren ist zum Neuwert versichert. Dies bedeutet für mich, wenn man meine gebrauchten Uhren klaut bekomme ich den Neuwert der Uhren ersetzt. Alles andere wäre unsinnig.

LG Manfred
Also wäre das mit der Schmucksache schonmal geklärt :-)
Ob de Uhren neu oder gebraucht sind, spielt keine Rolle.
Wie Manfred es richtig bemerkt, sind die Sachen zum Neuwert bzw Wiederbeschaffungswert versichert.
Hallo Peter,

Vorsicht, zwischen Neuwert und Wiederbeschaffungswert besteht ein großer Unterschied.

Ich habe gerade 20 Minuten mit der Gothaer in Köln telefoniert. Meine Uhren sind definitiv zum Neuwert versichert. Dies bedeutet, wenn z.B. meine GMT II aus 2007 für 3.400 Euro geklaut wird, bekomme ich von meiner Versicherung eine ganze neue für Neupreis (4.500 Euro?) und nicht eine für 3.400 Euro.

LG Manfred
Das ist ja genau das was ich meine. Wenn der Gegenstand mitlerweile teurer geworden ist, bekommst du den höheren Wert. Bei techn. Geräten kann es natürlich andersherum laufen :-)
Es kann auch sein das es die Uhr garnicht mehr gibt. Dann wird der derzeitige Marktwert ermittelt.