Original von Moehf
Original von uhrenmaho
Original von AndreasL
Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?
Da kann ich auch nicht ganz folgen.

Mein Hausrat inkl. Uhren ist zum Neuwert versichert. Dies bedeutet für mich, wenn man meine gebrauchten Uhren klaut bekomme ich den Neuwert der Uhren ersetzt. Alles andere wäre unsinnig.

LG Manfred
Das ist bei mir auch so (WGV) und die Uhren sind Schmucksachen oder Wertgegenstände, hab dafür die Versicherungssumme angepasst und der Versicherung Bilder geschickt.
Aber interessant zu hören, dass es hier doch Unstimmigkeiten gibt und natürlich umso ärgerlicher, dass Du bestohlen wurdest...
Steht denn in Bedingungen Deiner Police drinne, dass Uhren Schmucksachen oder Wertgegenstände sind? In meinen Bedingungen taucht das Wort "Uhr" kein einziges Mal auf. Daher sind hier Uhren keine Schmucksachen und keine Wertgegenstände sondern "normaler" Hausrat.