Original von immo123
Nochmal, sobald Edelmetalle verarbeitet sind, egal wieviel, zählt es als Wertgegenstände.
Weißgold-Zeiger & Indizes!

Im Ernst, nach Anruf bei meiner Versicherung (Feuersozität) am heutigen Tage, fallen sog. Luxusuhren, wozu Rolex-Uhren wohl zweifelsohne zählen dürften, selbstverständlich in die Rubrik Wertgegenstände. Damit dürften diese einer, wie auch immer gearteten, Entschädigungsgrenze (in meinem Fall 20% der Versicherungssumme) unterliegen.
Alles andere wiederspräche, nach meinem Daführhalten, auch dem gesunden Menschenverstand.


Trotzdem, Viel Glück!!