Original von Donluigi
Ist doch ganz klar. Herrschaften, bitte: wie wollt ihr eurem Versicherungsmenschen denn nach einem Einbruch klar machen, daß ihr einen Haufen Uhren habt, die im Stück über 4k kosten, aber - weil kein Gold - kein Schmuck sind und - wohl, weil nicht getragen während des Einbruchs - zum Hausrat zählen? Ist eine S/G Uhr Schmuck und eine Stahluhr nicht? Natürlich ist das Schmuck, das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand. Und Versicherungen sind nicht gerade für ihre im Zweifelsfall kundenkulante Auslegung bekannt.
Auch dieser Argumentation kann ich nicht ganz folgen. Ist ein Gegenstand automatisch Schmuck, nur weil er teuer ist?
Bei welchem Uhrenpreis soll dann die Grenze sein? Ist eine Plastik-Casio-G-Shock dann auch Schmuck?
Also ich glaube der Ansatz über den Preis ist der falsche.
Bei einer S/G Uhr ist nur so, dass Gold mit drinne ist und Gegenstände aus Gold zählen zu den Wertgegenständen.
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Thema: Definition "Schmucksache"
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31.10.2008, 18:52 #1Explorer
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