[quote]Original von badi
[i]

Hallo Wolfgang, genau das habe ich gemacht und da taucht die Frage auf:

Sind Stahluhren (wie es in einem Fall war) Schmucksachen und fallen in die Entschädigungsgrenze oder sind es keine Schmucksachen und ich würde alles ersetzt bekommen. Dies geht aus den Versicherungsunterlagen nicht hervor. Uhren sind nirgends explizit aufgeführt.

Gruss,
Micha
Eine Uhr ist zunächst nur Gebrauchsgegenstand. Aber Beschaffenheit und Materialien können ihr natürlich Schmuck-Charakter verleihen. Ob oder ob nicht darauf entschieden wird, kann bei der gleichen Uhr von unterschiedlichen Versicherern und Sachverständigen unterschiedlich ausfallen.

Es wird höchstwahrscheinlich in folgender Reihenfolge gehen:
1. Ist tatsächlicher aktueller Gesamt-Hausrat-Wert höher als Versicherungssumme?
Falls ja: Ist Unterversich.verzicht vereinbart? Ja? Okay, dann keine %-Abzüge von Entschädigungssumme.
2. Deine Uhren werden möglicherweise vom Sachverständigen erstmal zu den Wertsachen gezählt, auch ohne Edelmetall. Also greift deine individuelle Grenze für WERTSACHEN schonmal. (z.B. 30% von VS)
3. Ob die Uhren auch zu den SCHMUCKSACHEN gerechnet werden, hängt tatsächlich von individuellem Fall ab, ist aber auch möglich. Dann greift die bei Dir geltende Grenze in absoluter Höhe natürlich ebenfalls und zusätzlich zur Deckelung "Wertsachen".

Sorry, genauer gehts von hier aus leider nicht.

Wolfgang