Moin Micha,
Stahluhren fallen i.d.R. unter "Haushaltsgegenstände", also NICHT unter Schmuck bzw. Wertgegenstände und unterliegen somit nicht der Höchstgrenze von xx% von der Versicherungssumme.
Das ist bei der R+V vor einigen Jahren definitiv so gewesen, aber eine Einsicht in Deine Unterlagen gibt ja wohl diesbezüglich nichts genaueres her!?
Ich hatte seinerzeit da ganz gute Karten. Reguliert Deine Versicherung selber den Schaden oder kommt ein unabhängiger Sachverständiger?
Frage sonst doch einfach mal beim Verband nach, ich glaube, das sind allgemeingültige Regeln, die nicht von Versicherung zu Versicherung anders sind!?
Viel Erfolg,
Willy
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Thema: Definition "Schmucksache"
Baum-Darstellung
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31.10.2008, 17:18 #11Erfahrungen macht man immer erst dann, wenn man sie kurz vorher gebraucht hätte!

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