Lieber Badi,
an dieser Stelle sind die genauen Klauseln DEINER Hausratversicherung im von Dir abgeschlossenen Tarifwerk ausschlaggebend.
Darum versuche ich es nachfolgend möglichst allgemeingültig zu formulieren, es ist durchaus möglich, dass die Regulierung in Deinem Fall hiervon abweicht.
Deiner Hausratversicherung liegt ein bestimmter Wert zugrunde, oft mittels einer "qm*600 Eur" Methode berechnet: Die Versicherungssumme.
Wertsachen haben insgesamt fast immer eine prozentuale Obergrenze hierzu: z.B. 20% oder 30% von der Versich.Summe.
Zu den Wertsachen gehören:
1. Bargeld. Hat meist eine eigene Grenze (z.B. 1500,-),
2. Sparbücher, Wretpapiere, Urkunden. Entschädigungsgrenze z.B. 5000,-
3. Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen, Gold u. Platin. Entschäd.grenze oft 20.000,-.
Erhöhungen dieser Grenzen sind gegen Zuschlag möglich!
Ggf. wird auf Unterversicherung geprüft. Der Verzicht auf diese Einrede kann aber vereinbart sein.
Schnapp Dir Deine Unterlagen oder hol Dir die Informationen von Deiner Versicherung, ich hoffe das Ergebnis lässt Dein Wochenende wieder etwas freundlicher erscheinen.
Gruß,
Wolfgang
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Thema: Definition "Schmucksache"
Baum-Darstellung
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31.10.2008, 17:06 #8Grüße, Wolfgang
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