Du hast einen Füller durch Fernabsatzgesetz erworben und willst ihn immerhalb der gesetzlichen Frist zurücksenden (Porto zahlt VK) und für das kurze "Probeschreiben, Test" verlangt der VK nun 20% Abschlag von seinem VK-Preis?

Was wäre denn sonst Deiner Meinung nach "über den Tisch ziehen"?

Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn man vom durchschnittlichen Menschen ausgeht, denek ich das dieses nicht Rechtens ist. Der VK kann ja lauwarmes Wasser durchlaufen lassen dann sind auch keine Tintenreste mehr vorhanden.

Welcher Richter hier einen Abschlag von 35% akzepiert kann höchstens mit dem VK unter einer Decke stecken.