Hallo Liebe Gemeinde,
eine Frage an die Arbeitsrechtler oder diejenigen, die es wissen könnten.
Ein Freund von mir hat mich um Rat gebeten. Da das Forum ja allwissend ist, stelle ich mal die Frage ein.
Ist es rechtens folgene Klausel im Arbeitsvertrag stehen zu haben?
Der AN verpflichtet sich mind. x-Jahre im Unternehmen tätig zu sein, falls dieser jährlich eine Schulung vom Unternehmen bezahlt bekommt. Bei verfrühtem Ausscheiden ist der AN verpflichtet die volle Summe der entstanden Kosten für die Schulung ans Unternehmen zurück zu zahlen.
Mein Kumpel überlegt nämlich die Firma früher zu verlassen. Aber er hat natürlich auch keine Lust nen Haufen Geld zu zahlen.
Vielen Dank für die Hilfe und schaut nicht soviel auf eure Wecker!![]()
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09.10.2008, 10:03 #1
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Frage zu Arbeitsvertrag (Schulung im AV festgehalten)
Grüße Florian !!
- Bavaria -
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